Seniorenzentrum (Symbolbild)
epd-bild/Juergen Blume
Die Bundesregierung hat eine umstrittene Regelung aufgehoben, wonach NS-Opferrenten bei einem Umzug ins Pflegeheim gekürzt wurden.
31.01.2019

Das Finanzministerium erklärte am Donnerstag in Berlin, alle Opferrenten-Bezieher erhielten nunmehr die Leistungen zum Zeitpunkt des Umzugs in voller Höhe weiter. Die Neuregelung gilt vom 1. Januar dieses Jahres an auch für Menschen, die schon im Heim leben. Die Bezieher der Opferrenten erhalten nach Angaben des Finanzministeriums mindestens 415 Euro im Monat.

Bisher waren nach Angaben der Bundesregierung die ergänzenden laufenden Leistungen für Betroffene mit niedrigen Einkommen bei einem Umzug in ein Heim um durchschnittlich 260 Euro im Monat verringert worden. Als Grund dafür erläuterte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, dass bei einem Wechsel in ein Heim Sozialversicherungsträger Kosten übernehmen, für die zuvor die ergänzenden Leistungen gewährt worden waren.

Opferrenten seien Leistung für erlittenes Unrecht

Der Öffentlichkeit war die Kürzungspraxis bekanntgeworden, nachdem der Sohn des Mitte vorigen Jahres verstorbenen Wehrmachts-Deserteurs und Friedensaktivisten Ludwig Baumann mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert war. Sein Vater hatte den Umzug ins Heim zu spät gemeldet und hätte zu viel erhaltene Leistungen zurückzahlen müssen.

Die Linksfraktion hatte daraufhin im Bundestag beantragt, die Regelung zur Kürzung abzuschaffen. Die Opferrenten seien eine Leistung für erlittenes Unrecht. Eine Heimunterbringung mache dieses Unrecht in keiner Weise geringer, argumentierte die Fraktion in ihrem Antrag.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.