Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelt Fragen rund um Asyl in Deutschland.
epd-bild/Christian Ditsch
Die Asylzahlen sinken. Nun will Innenminister Horst Seehofer mit Hilfe neuer rechtlicher Regelungen die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtern.
23.01.2019

Drei Jahre nach der großen Fluchtbewegung des Jahres 2015 ist die Zahl der Asylanträge in Deutschland weiter gesunken. Das geht aus Statistiken des Bundesinnenministeriums für 2018 hervor, die Minister Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch in Berlin vorstellte. Demnach wurden im vergangenen Jahr 161.931 Erstanträge und 23.922 Folgeanträge gestellt - insgesamt 16,5 Prozent weniger als 2017. Die Politik habe das Zuwanderungsgeschehen zunehmend in den Griff bekommen, "Ordnung geschaffen", betonte Seehofer. Er will sich nun verstärkt dem Thema Abschiebungen zuwenden.

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD vor etwa einem Jahr eine Obergrenze für die Zuwanderung von Flüchtlingen vereinbart, die auf jährlich 180.000 bis 220.000 festgelegt wurde. Seehofer äußerte sich erfreut darüber, dass die Nettozuwanderung deutlich unter diesem Korridor liege. Auch bei der Gesamtzahl der Asylanträge - also zuzüglich der Folgeanträge - ist ein starker Rückgang sichtbar: Während die Zahl jetzt bei 185.853 lag, betrug sie 2017 noch und 223.000. Im Jahr zuvor war der Wert auf über 700.000 geklettert, weil damals noch viele der 2015 angekommenen Flüchtlinge ihren Antrag einreichten.

Rechtliche Regelungen voranbringen

Nun will Seehofer rechtliche Regelungen voranbringen, um Abschiebungen und Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern leichter zu machen. Ein erstes "sehr gutes Gespräch" habe es zwischen den zuständigen Fachleuten bereits gegeben, sagte er. Es gebe eine Akzeptanz, dass gesetzliche Regelungen nötig seien und nicht lediglich Vollzugsverbesserungen.

Zuletzt hatte der CSU-Politiker in einem Zeitungsinterview vorgeschlagen, jene, die abgeschoben werden sollen, in Gewahrsam zu nehmen, damit sie zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht verschwunden seien. Er versicherte nun: "Wir haben nicht vor, Straftäter mit Menschen zusammenzulegen, die abgeschoben werden." Allerdings fügte er hinzu: Es sei keine Zusammenlegung, "wenn man einen eigenen Trakt dafür hat".

Lediglich 3.260 Anträge auf Familiennachzug

Eine Täuschung der Behörden müsse ferner Sanktionen nach sich ziehen, forderte er zugleich. Etwa so, dass Sozialleistungen eingeschränkt würden oder eine Umstellung auf Sachleistungen erfolge. Dieses Thema werde er ebenfalls weiterverfolgen.

Gesprächsbereit zeigte sich Seehofer in Bezug auf das im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpfte Kontingent für den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen. Vorhanden waren 5.000 Plätze - mit Inkrafttreten einer Neuregelung für subsidiär geschützte Flüchtlinge ab August 1.000 pro Monat. Doch wurden laut Innenministerium in dieser Gruppe lediglich 3.260 Anträge auf Familiennachzug bewilligt. Deshalb gibt es Forderungen, die restlichen Plätze auf dieses Jahr zu übertragen.

Politik bestehe nun mal aus Interessenausgleich

Hier sei er "nicht ganz verschlossen", sagte der Minister. Allerdings müsse man schauen, ob man sich an anderer Stelle in der Migrationspolitik ebenfalls verständigen könne. Politik bestehe nun mal aus Interessenausgleich. Subsidiär Schutzberechtigt sind Menschen, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern nur den untergeordneten Status zum Schutz vor Bürgerkrieg in ihrem Land erhalten. Betroffen sind vor allem Syrer.

Wenig optimistisch äußerte sich Seehofer zu den Bemühungen, ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen. Er glaube nicht, dass dies in absehbarer Zeit komme. "Es wäre bitter notwendig, aber wir sind weit davon entfernt."

Weltweit sind nach Zahlen der Vereinten Nationen mehr Menschen auf der Flucht als je zuvor seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Ende 2017 waren rund 68,5 Millionen erfasst. Die meisten von ihnen, etwa 40 Millionen Menschen, sind Binnenflüchtlinge. Von denen, die über die Grenze fliehen, sucht ein großer Teil Schutz in Nachbarländern.

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