Stuttgart (epd). Die Anträge der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple auf eine einstweilige Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof des Landes scheiterte, wie das Gericht am Montagabend in Stuttgart mitteilte. Ob der Ausschluss durch Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) juristisch haltbar ist, wird das Verfassungsgericht des Landes im späteren Hauptverfahren entscheiden.
Während Räpple der AfD-Fraktion angehört, war Gedeon 2016 nach Antisemitismusvorwürfen gegen ihn aus der Fraktion ausgetreten. Die beiden mussten am 12. Dezember vergangenen Jahres von der Polizei aus dem Plenarsaal gebracht werden, nachdem sie mit Zwischenrufen den Sitzungsverlauf wiederholt gestört hatten und einer Aufforderung der Präsidentin zum Verlassen des Plenums nicht gefolgt waren. Als Konsequenz wurden sie wie in der Geschäftsordnung des Landtags vorgesehen für die nächsten drei Sitzungstage gesperrt.
AfD-Politiker machen Landtagspräsidentin verantwortlich
Räpple und Gedeon machen die Landtagspräsidentin für den Eklat verantwortlich. Die Präsidentin habe persönliche Befindlichkeiten über die Regelungen der Landtags-Geschäftsordnung gestellt.
Der Verfassungsgerichtshof sieht das anders. "Es spricht alles dafür, dass der Ausschluss der Antragsteller für die nächsten drei Sitzungstage nicht ihr Abgeordnetenrecht aus Art. 27 Abs. 3 der Landesverfassung verletzt", heißt es in der Begründung. Ihre Weigerung, den Sitzungssaal zu verlassen, sei ein "vom Landtag als besonders schwerwiegend eingestuftes Fehlverhalten". Die Abgeordneten hätten auch nach Verlassen des Saals noch die Möglichkeit gehabt, Einspruch gegen den Saalverweis durch die Landtagspräsidentin einzulegen.
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