Trauer nach Tragödie bei Loveparade in Duisburg (Archivbild)
epd-bild / Friedrich Stark
Bei einer Massenpanik auf der Loveparade sind 2010 in Duisburg 21 Menschen gestorben. Heute erklärte das Landgericht Duisburg, dass es die Einstellung des Verfahrens gegen zehn Angeklagte für möglich hält.
17.01.2019

Der Loveparade-Prozess vor dem Landgericht Duisburg wird zunächst fortgesetzt. Das Gericht hält aber nach knapp 100 Verhandlungstagen die Einstellung des Verfahrens gegen zehn Angeklagte für möglich, wie der Vorsitzende Richter Mario Plein am Donnerstag in Düsseldorf erläuterte. Bis zum 5. Februar haben Staatsanwaltschaft und Angeklagte nun Zeit zu erklären, unter welchen Bedingungen sie einer Verfahrenseinstellung zustimmen würden. Bei einem Rechtsgespräch am Mittwoch war noch keine Einigkeit erzielt worden.

Vor Gericht stehen vier Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bedienstete der Stadt Duisburg, darunter der ehemalige Baudezernent. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bei einer Massenpanik auf dem Techno-Festival starben am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen, mehr als 600 wurden verletzt.

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