Schule in Frankfurt am Main (Symbolbild)
epd-bild/Heike Lyding
Deutsche Gerichte dürfen in Fällen von Schulverweigerung den Eltern das Sorgerecht zumindest teilweise entziehen und die Kinder befristet in einem Heim unterbringen lassen.
10.01.2019

Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag im Fall von Eltern aus dem südhessischen Ober-Ramstadt entschieden. Soweit keine milderen Mittel mehr griffen, seien diese Maßnahmen bei einer Kindeswohlgefährdung zulässig und stellten keine Verletzung des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, befand das Gericht. (AZ: 18925/15)

Die Eltern Dirk Günter und Angela Petra W. verweigerten den Schulbesuch ihrer vier zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder und wollten sie selbst unterrichten. Sie bestreiten, dass der Staat einen Erziehungsauftrag hat. 2005 meldeten sie die älteste Tochter nicht zur Schule an. Auch deswegen verhängte Geldstrafen änderten nicht ihr Verhalten.

Schulamt sah Kindeswohl gefährdet

Um ihre Kinder unbehelligt selbst zu Hause unterrichten zu können, hielten sie sich zwischen 2009 und 2011 in Frankreich, Ungarn und Norwegen auf. Als sie danach nach Deutschland zurückkehrten, untersagten sie den Kinder weiter den Gang zur Schule.

Das staatliche Schulamt und das zuständige Jugendamt sahen deshalb das Kindeswohl gefährdet. Die Kinder würden zu Hause in einer "Parallelwelt" aufwachsen, rügten die Behörden. Mit der Schulverweigerung werde verhindert, dass die Kinder sich als Teil einer sozialen Gemeinschaft verstehen. Sie könnten soziale Fähigkeiten - wie etwa Toleranz - nicht lernen.

Kinder wiesen keine "alarmierenden" Bildungsdefizite auf

Die deutschen Gerichte entzogen den Eltern daraufhin teilweise das Sorgerecht. Sie durften fortan nicht mehr über den Aufenthalt der Kinder bestimmen und deren Schulangelegenheiten regeln. Wegen einer angenommenen Kindeswohlgefährdung kamen die vier Kinder für drei Wochen in ein Kinderheim. Nachdem festgestellt wurde, dass die Kinder keine "alarmierenden" Bildungsdefizite aufwiesen, durften sie zu ihren Eltern zurück. Auch der teilweise Sorgerechtsentzug wurde aufgehoben.

Der EGMR sah in dem Vorgehen der deutschen Behörden und Gerichte keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Straßburger Richter bestätigten damit den Erziehungsauftrag des Staates. Auch habe die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung bestanden. Die Eltern hätten sich zudem trotz Geldbußen beharrlich geweigert, ihre Kinder in die Schule zu schicken.

Daher, so das Gericht, sei der teilweise Sorgerechtsentzug und die befristete Heimunterbringung der Kinder gerechtfertigt gewesen. Die Behörden hätten dabei ausreichend die Interessen der Eltern und der Kinder miteinander abgewogen.

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