Australien will die 18-jährige Al-Kunun aufnehmen, wenn sie Anspruch auf Asyl hat. Ob das der Fall ist, prüfen die UN derzeit. Derweil kann sie in Thailand bleiben.
08.01.2019

Australien erwägt offenbar, der jungen Saudi-Araberin Rahaf Mohammed al-Kunun aus humanitären Gründen ein Visum zu erteilen. Zuvor aber müsse geklärt werden, ob die 18-Jährige Anspruch darauf habe, erklärten australische Behörden nach Angaben des lokalen Nachrichtenportals "New Daily" am Dienstag. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR prüft derzeit, ob der womöglich mit dem Tod bedrohten jungen Frau ein besonderer Schutz als Flüchtling zusteht. Dies könne noch einige Tage dauern, erklärte der UNHCR-Vertreter in Thailand, Giuseppe de Vincentiis.

Al-Kunun befindet sich derzeit in der Obhut des UNHCR in Thailand. Sie wollte vor ihrer Familie über Thailand nach Australien fliehen. Doch Mitarbeiter der saudischen Botschaft stoppten sie und nahmen ihr ihren Pass weg. Nach internationalen Appellen erlaubten ihr die thailändischen Behörden die Einreise, bis geklärt ist, wie es weitergeht. Zunächst hatte Thailand angekündigt, Al-Kunun abzuschieben, was eine Welle der Empörung auslöste. Die 18-Jährige informierte die Öffentlichkeit über den Kurznachrichtendienst Twitter.

Vater in Bangkok eingetroffen

Die junge Frau hatte angegeben, sie sei während eines Aufenthalts in Kuwait vor ihrer Familie geflohen. Männliche Angehörige hätten sie körperlich und psychisch misshandelt. Medienberichten zufolge soll mittlerweile Al-Kununs Vater in Bangkok eingetroffen sein. Zuvor hatte der Chef der Einwanderungsbehörde, Surachate Hakpan, nach einem Treffen mit Mitarbeitern der saudischen Botschaft in Bangkok erklärt, diese hätten angegeben, sie seien nicht in den Fall involviert. Vielmehr handele es sich um eine familiäre Angelegenheit.

Das Schicksal Al-Kununs ist kein Einzelfall. Wiederholt gibt es Berichte, wonach saudi-arabische Frauen vor Gewalt und Benachteiligung in ihrer Heimat fliehen. So gibt es Gesetze, wonach sich Frauen der männlichen Vormundschaft unterordnen müssen. Ohne Zustimmung eines männlichen Familienmitglieds oder Vormunds dürfen sie zum Beispiel weder reisen noch heiraten.

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