Das ehemalige Konzentrationslager Majdanek in Polen
epd-bild / Jens Mattern
Ein ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Lublin-Majdanek muss voraussichtlich nicht vor Gericht erscheinen.
20.12.2018

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den heute 97-jährigen früheren SS-Wachmann abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Werner Gröschel am Donnerstag mitteilte. Der Angeklagte sei aufgrund seiner schlechten Gesundheit dauerhaft nicht in der Lage, einer Verhandlung zu folgen, und überdies durch den Stress einer Prozesssituation an Leib und Leben gefährdet. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, da die Anklage Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Frankfurter Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Der Mann habe zwischen August 1943 und Januar 1944 regelmäßig Wachdienst im KZ Lublin-Majdanek verrichtet. Als SS-Angehöriger habe der Angeklagte konkret eine Mordaktion im KZ abgesichert, sagte die Oberstaatsanwältin Nadja Niesen dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der damals 22-Jährige habe am 3. November 1943 eine Turmwache besetzt, als bei der sogenannten "Aktion Erntefest" mindestens 17.000 jüdische Gefangene getötet wurden. Diese hätten Gräben ausheben und sich nackt hineinlegen müssen. Dann seien sie erschossen worden, bis die Gräben mit Leichen gefüllt waren.

Jahrelange Vorermittlungen

Der Angeklagte hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt mit seinem damaligen Wachdienst die grausamen Taten gefördert. Die Erkenntnisse seien von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg in jahrelangen Vorermittlungen erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit 2015 und hat im August 2017 Anklage erhoben. Auf Beihilfe zum Mord sieht der Strafrahmen drei bis 15 Jahre Haft vor.

Das Internationale Auschwitz-Komitee hatte dem Landgericht Frankfurt jüngst Untätigkeit in dem Fall vorgeworfen. "Jenseits jeder Transparenz hat das Landgericht über ein Jahr verstreichen lassen, ohne sich zum weiteren Verfahren öffentlich zu äußern", kritisierte der Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner. Das Landgericht begründete seinen Beschluss vom 13. Dezember damit, dass sich die umfassende medizinische Begutachtung des Angeklagten wegen dessen Krankenhausaufenthalten mehrfach verzögert habe.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.