Im Februar demonstrierten Frauenorganisationen vor dem Sitz des Bundestages in Berlin.
epd-bild/Christian Ditsch
Das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" will sich nicht damit abfinden, dass der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch erhalten bleiben soll.
19.12.2018

Bundesweit finden heute Mahnwachen gegen den Strafgesetzparagrafen 219a statt, der Werbung für Abtreibungen verbietet. In Berlin sind für den Nachmittag Proteste vor dem Bundesjustizministerium geplant. Weitere Kundgebungen sind in Gießen, Münster, Karlsruhe, Kassel und Leipzig vorgesehen. Aufgerufen hat das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung", dem unter anderem Beratungsstellen, feministische Gruppen, Gewerkschaften und Parteien angehören.

Auf Grundlage des Paragrafen hatten Gerichte Ärzte verurteilt, die auf ihrer Website darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe hatte vor gut einem Jahr eine breite Debatte über den Paragrafen 219a entfacht.

Eckpunktepapier der Koalition

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur besseren Information in Schwangerschaftskonflikten vorgelegt. Der Informationsauftrag soll im Paragraf 219a verankert werden. Der Vorschlag stößt bei den Kritikern auf Ablehnung. Sie fordern eine komplette Abschaffung des umstrittenen Strafrechtsparagrafen.

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