Schild vor dem Gebäude des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) in Mainz-Lerchenberg.
epd-bild/Kristina Schaefer
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat seine Entscheidung über die Klage einer ZDF-Reporterin auf Lohngleichheit vertagt. Die "Frontal 21"-Mitarbeiterin hatte festgestellt, weniger als ihre männlichen Kollegen zu verdienen. Der Fall war 2017 in erster Instanz zurückgewiesen worden.
18.12.2018

Der Fall wurde am Dienstag in einer über dreistündigen Sitzung verhandelt und das Urteil schließlich auf den 5. Februar vertagt. (Aktenzeichen 16 Sa 983/18). Die Klägerin sieht sich gegenüber männlichen Kollegen diskriminiert. Es handele sich um einen "sehr komplexen Fall" mit einer über 3.000 Seiten umfassenden Akte, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die für das ZDF-Magazin "Frontal 21" arbeitende Reporterin Birte Meier war 2016 vor Gericht gezogen. Sie hatte festgestellt, dass sie bei gleicher Arbeitsleistung erheblich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen, die zum Teil weniger Berufserfahrungen hatten und kürzere Zeit dabei waren.

Lohnungleichheit fällt unter Vertragsfreiheit

Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage in erster Instanz im Februar 2017 mit der Begründung ab, die Voraussetzungen für eine Lohndiskriminierung seien in diesem Fall aber nicht gegeben. Lohnungleichheit falle unter die Vertragsfreiheit und sei Verhandlungssache. Auch eine geforderte Entschädigung von 70.000 Euro wies das Gericht zurück. Daraufhin ging die Klägerin in Berufung.

Die unter anderen mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnete Journalistin ist seit fast zehn Jahren feste freie Mitarbeiterin bei "Frontal 21". Geklagt hatte sie erst, nachdem Gehaltsverhandlungen mit dem ZDF gescheitert waren. Zudem möchte sie nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz Auskunft über die Gehälter ihrer männlichen Kollegen haben. Unterstützt und beraten wird sie unter anderem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

GFF-Vorstand Nora Markard wertete am Dienstag die Urteilsverschiebung als Zeichen dafür, dass es noch Beratungsbedarf gibt. "Das Gericht hatte die Verhandlung sehr detailliert vorbereitet. Trotzdem hat es sich dagegen entschieden, wie geplant schon am Verhandlungstag ein Urteil zu verkünden", sagte Markard.

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