Die Länder forderten die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege zu verbessern.
epd-bild/Juergen Blume
Nach einem Beschluss der Fachministerkonferenz solle eine gesetzliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten, wie sie etwa viele Start-Up-Unternehmen forderten, grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt der Tarifpartner zugelassen werden, sagte der Vorsitzende, der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), am Donnerstag in Münster.
06.12.2018

Betriebsvereinbarungen oder Änderungen der Einzelarbeitsverträge könnten nicht anstelle der Sozialpartnerschaft im Unternehmen treten. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer arbeite nicht mehr in Arbeitsbereichen mit einem Tarif, beklagte Laumann. Nur noch 40 Prozent unterlägen der Tarifbindung. In allen anderen Bereichen greife nur noch der gesetzliche Mindestlohn. "Wir sehen diesen Trend mit großer Sorge", sagte Laumann. Die Tarifpartnerschaft habe das Land stark gemacht. "Unsere Aufgabe ist es nun, die Mitbestimmung vor dem Hintergrund des gravierenden Wandels in der Arbeitswelt weiter zu entwickeln."

Zur Zukunft der Pflege sprach sich die Konferenz dafür aus, die bislang beitragsfinanzierte Pflegeversicherung durch einen Steuerzuschuss zu stützen. Damit sollen die Beiträge langfristig stabilisiert werden, hieß es. Zudem solle so eine weitere Belastung der Beitragszahler sowie eine Erhöhung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen verhindert werden. Bei einer Reform müsse vor allem die künftige Finanzierung der Pflege in den Blick genommen werden, hieß es zum Abschluss der Konferenz.

Nachfrage übersteige Angebot

Außerdem forderten die Länder die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Die Kurzzeitpflege sei für viele Angehörige ein wichtiges Angebot zur Entlastung. Allerdings übersteige die Nachfrage nach Pflegefach- und Pflegehilfskräften regelmäßig das Angebot an Absolventen. Deshalb sei die pflegerische Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft gefährdet.

Die Länder sprachen sich auch für eine bessere Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aus. Zudem mahnten die Minister die Einführung einer Kindergrundsicherung an, mit der die Kinderarmut wirksam bekämpft werden soll. Die Länder verabredeten weiter, die Antragsfrist für Hilfen der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" um ein Jahr bis zum Ende 2020 zu verlängern. Damit werden Menschen unterstützt, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Übergriffe und Unrecht erfahren haben.

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