Berlin (epd). Fünf davon wurden aus der Strafhaft, einer aus dem Ausreisegewahrsam heraus abgeschoben. Seit dem Sommer ist es nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich möglich, jeden Afghanen ohne Bleiberecht in Deutschland in sein Heimatland abzuschieben. Die davor geltende Regel, dass nur Straftäter, Gefährder oder sogenannte Identitätsverweigerer abgeschoben werden dürfen, wurde damit aufgehoben. Die Bundesländer, in deren Zuständigkeit Rückführungen fallen, handhaben dies aber unterschiedlich. Einige halten an der alten Regel fest.
Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten
Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten. Flüchtlingsorganisationen lehnen sie wegen der instabilen Lage im Land ab. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass es in Afghanistan sichere Gebiete gibt, in die Menschen zurückgeschickt werden können.
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