Hubertus Heil
epd-bild/Rolf Zöllner
Leichter zugängliche und stärker geförderte Weiterbildungen sollen Beschäftigten und Betrieben helfen, den digitalen Wandel in der Arbeitswelt zu bewältigen. Das Gesetz fand im Bundestag eine breite Mehrheit.
30.11.2018

Der Bundestag hat ein Gesetz zur stärkeren Förderung von Weiterbildungen beschlossen. Beschäftigte sollen leichter Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, unabhängig von ihrer Ausbildung, ihrem Alter oder der Größe des Betriebes, in dem sie arbeiten. Das Parlament stimmte am Freitag in Berlin auch einer Senkung des Arbeitslosenbeitrags von drei auf 2,5 Prozent des Einkommens zu.

Das Gesetz der Regierungskoalition erhielt auch die Unterstützung der Grünen und der FDP. Linke und AfD enthielten sich. Die Grünen und die Linksfraktion scheiterten mit eigenen Anträgen für einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, angesichts der Digitalisierung müsse es darum gehen, aus technologischem Wandel sozialen Fortschritt zu machen und nannte Beispiele: Wenn die Produktion auf Elektroautos umgestellt werde, müssten Techniker geschult werden - oder es müssten Dachdecker den Umgang mit Drohnen zur Erkennung von Schäden am Dach lernen.

Strukturwandel

Durch den digitalen Strukturwandel würden bis 2025 voraussichtlich 1,3 Millionen Arbeitsplätze verschwinden, aber auch 2,1 Millionen neue entstehen, sagte Heil. Die Arbeit werde nicht ausgehen, aber sie werde eine andere sein.

Die Reform soll helfen, den Wandel zu bewältigen. Die Förderung von Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird für alle Arbeitnehmer geöffnet, deren Job durch die Digitalisierung bedroht ist oder die sich für einen Engpassberuf qualifizieren wollen. Kleine Betriebe werden am stärksten finanziell unterstützt, wenn sie Mitarbeitern eine Qualifizierung ermöglichen.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), wies auf die gute Lage der Bundesagentur hin. Obwohl der Beitrag gesenkt werde, seien die neuen Regelungen finanzierbar und die Rücklagen der BA nicht in Gefahr. Der Arbeitsmarkt-Experte der FDP, Johannes Vogel, kritisierte, genau deshalb sei eine stärkere Beitragssenkung möglich gewesen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden bei den Sozialversicherungsbeiträgen nicht entlastet, weil der Pflegebeitrag im gleichen Umfang steige wie der Arbeitslosenbeitrag gesenkt werde.

Änderungen für Saisonarbeiter

Das Weiterbildungs-Gesetz enthält auch Änderungen für die Saisonarbeit und projektbezogene Beschäftigte. Saisonarbeiter können 70 statt 50 Tage beschäftigt werden. Die Regelung, die zum Jahresende ausgelaufen wäre, wird auf Drängen der FDP dauerhaft verankert.

Für Arbeitnehmer, die immer wieder nur für einzelne Projekte eingestellt werden, wird der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert, indem die sogenannten Rahmenfrist verlängert wird. Künftig reicht es, wenn sie binnen zweieinhalb Jahren zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Bisher sind es nur zwei Jahre. Nach Angaben des arbeitsmarktpolitischen Sprechers der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, erhält derzeit nur die Hälfte der Menschen, die kurzzeitig arbeitslos sind, in dieser Zeit auch Arbeitslosengeld.

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