Wohnungsbau in Tübingen
epd-bild/Verena Müller
Mieter sollen besser vor überzogenen Forderungen von Vermietern geschützt werden.
30.11.2018

Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Mieterschutzgesetz der Regierungskoalition verabschiedet. Es tritt Anfang 2019 in Kraft und soll Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen nach Modernisierungen schützen. Außerdem wird die Mietpreisbremse verändert. Sie steht als weitgehend wirkungslos in der Kritik. FDP und AfD stimmten gegen die Novelle. Grüne und Linke enthielten sich. Ihnen geht der Mieterschutz nicht weit genug.

Modernisierungsumlage sinkt

Die Modernisierungsumlage, über die Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen, wird von elf auf acht Prozent verringert. Die SPD konnte sich mit einer Deckelung auf sechs Prozent nicht durchsetzen. In den sechs Jahren nach der Modernisierung dürfen die Mieten um höchstens drei Euro je Quadratmeter steigen, bei Mieten unter sieben Euro um zwei Euro je Quadratmeter, um Geringverdiener stärker zu schützen. Die Begrenzung gilt, anders als zunächst geplant, überall und nicht nur in Ballungsgebieten.

Außerdem wird die Mietpreisbremse überarbeitet. Vermieter sollen künftig offenlegen, auf welche Ausnahme sie sich berufen und die Vormiete angeben, wenn sie eine Miete über der zulässigen Höchstmiete verlangen. Tun sie das nicht, können die Mieter Geld zurückverlangen. Dafür soll eine einfache Rüge genügen.

Wo die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen. Sie gilt aber nur für Neuvermietungen in Ballungsgebieten - und derzeit auch nur in acht Bundesländern. Neubauten und modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.