Das Verwaltungsgericht Gießen habe die Abschiebung für rechtswidrig erachtet und eine Rückabwicklung veranlasst (Foto: Verwaltungsgericht Osnabrück).
epd-bild/Detlef Heese
Das Land Hessen muss einen zu Unrecht abgeschobenen russischen Asylbewerber nach Deutschland zurückholen. Ein Termin stehe noch nicht fest, sagte der Sprecher des Regierungspräsidiums Gießen, Oliver Keßler, dem epd.
27.11.2018

Die Behörde stehe in Kontakt mit der rechtlichen Vertretung des Mannes. Der russische Staatsbürger war am 13. November 2017 abgeschoben worden. Über den Fall hatte zuerst der Hessische Rundfunk berichtet.

Verfahren sei noch offen

Das Verwaltungsgericht Gießen habe die Abschiebung für rechtswidrig erachtet und eine Rückabwicklung veranlasst, erklärte das Regierungspräsidium. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag abgelehnt und dieses dem Regierungspräsidium mitgeteilt.

Das Verwaltungsgericht habe am 9. Oktober über die Sache entschieden und sein Urteil damit begründet, dass die Zustellung des Bescheides nicht wirksam erfolgt sei, sagte Gerichtssprecherin Sabine Dörr dem epd. Allerdings habe das Gericht bisher nur über die Rückholung des Mannes entschieden. Ein Verfahren gegen die Asylentscheidung sei noch offen. Dem Hessischen Rundfunk zufolge handelt es sich bei dem Mann um einen Jesiden, der in einer Unterkunft in Biedenkopf im Landkreis Marburg-Biedenkopf abgeholt und dann abgeschoben wurde.

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