Der Bundesrat hat zahlreichen Gesetzen zugestimmt (Archiv-Bild).
epd-bild/Jürgen Blume
Der Bundesrat hat eine Reihe von Sozialgesetzen der großen Koalition passieren lassen.
23.11.2018

Mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern, die Brückenteilzeit, mehr Kindergeld, Stabilisierung des Renteniveaus und Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung: Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin eine Reihe von Sozialgesetzen der großen Koalition passieren lassen. Im kommenden Jahr treten sie in Kraft.

Erhöhung der Mütterrenten

Als Erstes standen die Stabilisierung der Renten und eine Erhöhung der Mütterrenten auf der Tagesordnung. Das Rentenpaket sorgt dafür, dass die Altersrenten bis 2025 genauso steigen wie die Löhne. Dafür wird das Rentenniveau bei 48 Prozent festgeschrieben. Der Beitragssatz, der gegenwärtig bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens liegt, darf nicht über 20 Prozent steigen. Außerdem wird Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern ein zusätzlicher halber Rentenpunkt angerechnet, und es werden die Bezüge für gesundheitlich eingeschränkte Frührentner erhöht.

Die Länderkammer billigte auch die Einführung der Brückenteilzeit. Sie soll Arbeitnehmern mehr Flexibilität ermöglichen und vor allem Frauen künftig die Rückkehr in Vollzeit sichern. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit bis zu fünf Jahre verringern, ohne ihren Anspruch auf die Vollzeitstelle zu verlieren. In kleinen Betrieben gilt die Regelung allerdings nicht.

Kindergeld steigt um zehn Euro

Der Bundesrat stimmte außerdem einer Kindergelderhöhung um zehn Euro pro Monat zur Mitte kommenden Jahres zu. Insgesamt fließen rund zehn Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur finanziellen Unterstützung von Familien. Darin enthalten sind auch Steuerentlastungen.

Die Krankenkassenbeiträge werden vom kommenden Jahr an wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Seit 2005 mussten die Versicherten einen Zusatzbeitrag von zuletzt durchschnittlich einem Prozent allein zahlen. Außerdem wird der Mindestbeitrag für Solo-Selbstständige mit geringen Einkommen halbiert.

Zusätzliche Stellen in Pflegeheimen

Für Entlastungen des Personals in der Alten- und Krankenpflege soll das Pflegepersonalstärkungsgesetz sorgen, das den Bundesrat ebenfalls passierte. Aus Mitteln der Krankenkassen werden 13.000 zusätzliche Stellen in Pflegeheimen finanziert. Heime und ambulante Dienste erhalten Zuschüsse, wenn sie ihre Verwaltungsabläufe digitalisieren, um Pflegepersonal zu entlasten. Ambulante Pflegedienste erhalten eine höhere Vergütung für die Wegekosten.

Mehr Geld gibt es auch für die Pflege im Krankenhaus. Jede zusätzliche Pflegekraft wird voll refinanziert. Für einige, besonders pflegeintensive Abteilungen werden Mindestvorgaben für das Verhältnis von Patientenzahl und Pflegekräften gemacht. Von 2020 an soll die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus aus den Fallpauschalen herausgerechnet und voll refinanziert werden, damit die Kliniken nicht mehr bei den Pflegepersonalkosten sparen.

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