Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am Dienstag in zweiter Instanz den Fall einer wegen ihres Kopftuches abgelehnten Lehramtsbewerberin. Sie fordert eine Entschädigungszahlung.
22.11.2018

Die Klägerin fordert vom Land Berlin wegen religiöser Diskriminierung weiter eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wie das Gericht am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Zur Begründung führe die Klägerin an, sie sei wegen ihres muslimischen Kopftuches nicht eingestellt worden. Sie hatte sich als Quereinsteigerin mit dem Fach Informatik um eine Stelle bei der Senatsbildungsverwaltung beworben. Das Arbeitsgericht entschied in erster Instanz am 24. Mai dieses Jahres zugunsten des Landes und wies die Klage der jungen Frau unter Hinweis auf das Neutralitätsgesetz ab. Dieses sieht vor, dass religiöse Symbole in öffentlichen Schulen - mit Ausnahme von beruflichen Schulen - von Lehrkräften nicht getragen werden dürfen.

Neutralitätsgesetz sorgt für Konflikte

Vor allem im Schulbereich hat das Neutralitätsgesetz zuletzt immer wieder für Konfliktstoff gesorgt. Insbesondere kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen oder Lehramtsanwärterinnen für allgemeinbildende Schulen fühlten sich diskriminiert. Eine Ausnahme von dem Verbot religiöser Symbole gibt es für Berliner Berufsschulen.

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2015 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Es sei nur zulässig, wenn der Schulfrieden gestört werde. Seither haben die Bundesländer hierzu unterschiedliche Regelungen entwickelt.

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