Einer Bewohnerin eines Berliner Seniorenheims wird der Blutdruck gemessen.
epd-bild/Jürgen Blume
Pflegebedürftige müssen für einen Heimplatz immer mehr aus der eigenen Tasche dazu zahlen. Innerhalb eines Jahres stieg die Eigenbeteiligung im Bundesdurchschnitt um fast 70 auf 1.813 Euro, wie aus der "Pflegedatenbank" des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) hervorgeht, deren Daten dem epd vorliegen.
16.11.2018

Der Anstieg beträgt damit knapp vier Prozent. Zuerst hatte das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitag) über die Zahlen berichtet. Die Datenbank enthält die Informationen von rund 11.000 der etwa 13.000 Pflegeheime in Deutschland. Am tiefsten in die eigene Tasche greifen müssen derzeit die Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen. Dort liegt der Eigenanteil zum 1. Oktober bei 2.308 Euro. Es folgen das Saarland mit 2.178 Euro sowie Baden-Württemberg mit 2.116 Euro. "Die gesetzliche Pflegeversicherung kann nur einen 'Teilkasko'-Schutz bieten", sagte der PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach. "Im Ernstfall bleibt also eine Pflegelücke, die mehrere tausend Euro im Monat betragen kann."

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Im Mittelfeld liegen unter anderem Berlin (1.856 Euro), Hessen (1.783 Euro) und Bremen (1.764 Euro). In Niedersachsen beträgt der Eigenanteil 1.459 Euro. Am billigsten sind Heimplätze in Sachsen, wo 1.223 Euro fällig werden. Am stärksten stiegen die Eigenbeteiligungen binnen Jahresfrist in Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Hier kletterten die Beträge, die die Pflegebedürftigen selbst aufbringen müssen, um etwa zehn Prozent. Trotz der Steigerungsrate ist auch in Sachsen-Anhalt die Eigenbeteiligung mit aktuell 1.260 Euro noch immer deutlich niedriger als der Durchschnitt.

Für das Wachsen des Eigenanteils werden insbesondere steigende Löhne in der Pflegebranche verantwortlich gemacht. Rund 80 Prozent der Kosten machen laut PKV die Personalkosten aus. Je höher der Pflegegrad eines Menschen ist, desto höher ist der Zuschuss aus der Pflegeversicherung, so dass die Einnahmen der Pflegeeinrichtungen je nach ihrer Belegung unterschiedlich sind.

Der Eigenanteil ergibt sich aus der Zuzahlung für die Pflege und aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, die nur eine "Teilkaskoversicherung" ist, sind dabei schon abgezogen.

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