Die Kasseler Frauenärztin Nora Szasz, die sich wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen vor Gericht verantworten muss, hat einen Offenen Brief an die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles geschrieben.
13.11.2018

Es bestehe "dringender Handlungsbedarf der politisch Verantwortlichen: Die nächsten Gerichtstermine für uns Angeklagte stehen unmittelbar bevor", schreibt Szasz in dem Brief, den sie dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag zur Verfügung stellte. Ihr nächster Gerichtstermin sei auf den 28. Januar 2019 terminiert, teilte sie dem epd mit. Das Amtsgericht Kassel bestätigte den Termin.

Szasz und ihre Kollegin Natascha Nicklaus wurden angezeigt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatten. Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise".

"Aktivitäten gegen schwangere Frauen"

Die SPD habe einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a im März dieses Jahres wieder zurückgezogen, schreibt Szasz. Ein Kompromissvorschlag der großen Koalition sollte bis zum Herbst vorliegen. "Dass dies noch nicht geschehen ist, irritiert mittlerweile sehr viele", schreibt Szasz. Sie bitte Nahles, für die "Abschaffung dieses Unrechtsparagrafen" zu sorgen. "Die Aktivitäten der Abtreibungsgegner gegen schwangere Frauen, Beratungsstellen und Ärztinnen nehmen in einem bedrohlichen Ausmaß zu."

Ungewollt schwangere Frauen fänden auf den Internetseiten der Ärzte keine Informationen mehr über Schwangerschaftsabbrüche, schreibt Szasz. In den vergangenen 15 Jahren habe die Zahl der Praxen und Kliniken, in denen Frauen Abtreibungen vornehmen lassen können, um 40 Prozent abgenommen. Ganze Regionen seien mittlerweile ohne medizinische Versorgung in diesem Bereich. Das stehe im klaren Widerspruch zum Sicherstellungsauftrag der Länder, der im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sei. Sie sei in "großer Sorge um das gesundheitliche Wohl ungewollt schwangerer Frauen", schreibt Szasz.

Das Landgericht Gießen hat am 12. Oktober im Berufungsverfahren das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel bestätigt. Hänel war vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil auch sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.

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