Dresden (epd). Der 38-jährige Marco K. sei hinreichend verdächtig, von Januar bis Mai 2015 Teil der Gruppe gewesen zu sein, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Dienstag mit. Die Anklage sei bereits zum 22. Oktober vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erhoben worden.
K. wird demnach vorgeworfen, sich im Mai 2015 an den Vorbereitungen eines Sprengstoffanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Borna beteiligt zu haben. Dies hätten die weiteren Ermittlungen ergeben. Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren den Angaben zufolge am 7. Mai 2018 von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übernommen. K. befinde sich nicht in Untersuchungshaft und lebe außerhalb Sachsens, hieß es.
Verfahren gegen zwei weitere Mitglieder
Die Bundesanwaltschaft war im Mai 2015 mit Razzien in mehreren Bundesländern erstmals gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsradikalen Terrorgruppe vorgegangen. Sie sollen spätestens ab November 2014 Anschläge auf Salafisten, Moscheen und Asylbewerberunterkünfte geplant haben.
Das Oberlandesgericht München hat laut Dresdner Generalstaatsanwaltschaft im März 2017 gegen vier Mitglieder der Vereinigung Strafen von jeweils drei bis fünf Jahren Haft verhängt. Vor dem Oberlandesgericht Dresden laufe derzeit ein Verfahren gegen zwei weitere Mitglieder der Terrorgruppe, hieß es weiter.
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