Katarina Barley
epd-bild/Juergen Blume
Bislang gilt beim sexuellen Missbrauch im Netz: Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, macht er sich nicht strafbar. Das soll sich ändern.
12.11.2018

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet verstärken. Künftig soll sich jeder Täter strafbar machen, der mit dem Ziel, ein Kind zu missbrauchen, Kontakte zu vermeintlichen Opfern anbahnt, wie Barley den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag) sagte. Bislang gilt: Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, macht er sich nicht strafbar. "Das werden wir ändern und diese Fälle künftig auch erfassen", sagte Barley.

Effektivere Strafverfolgung

"Wir schützen Kinder in der digitalen Lebenswelt. Die Strafverfolgung machen wir effektiver", sagte die SPD-Politikerin. Das sogenannte "Cybergrooming" kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Hintergrund ist, dass sexuelle Missbrauchstaten oft im Schatten der Anonymität des Netzes angebahnt werden. Täter geben sich in Chats und Computerspielen selbst als Kinder aus und versuchen mit Kindern in Kontakt zu kommen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte zudem mehr Schutz vor Cybergrooming im Zuge der Reform des Jugendmedienschutzgesetzes an: "Für Täterinnen und Täter ist es noch zu einfach, Kinder und Jugendliche aus sexueller Motivation heraus anzusprechen oder zu belästigen", sagt Giffey den Funke-Zeitungen. Anbieter müssten deshalb ausreichende Sicherungs- und Meldesysteme bereitstellen und Eltern mehr Transparenz darüber erhalten, welche Angebote und Apps für ihre Kinder geeignet sind.

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