Ein Traktor mit Sprühanlage auf einem Maisfeld im Mansfelder Land (Sachsen-Anhalt)
epd-bild/Steffen Schellhorn
Vor einem Jahr votierte der deutsche Agrarminister bei einer EU-Abstimmung eigenmächtig für die Neuzulassung von Glyphosat. Jetzt ringen seine Nachfolgerin und die Umweltministerin in Berlin darum, wie der Ausstieg doch noch zu schaffen ist.
06.11.2018

Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat vorgelegt. Dazu solle die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden, teilte das Ministerium am Dienstag in Berlin mit. Der Einsatz des Breitband-Herbizids Glyphosat solle weiter beschränkt und mit schärferen Auflagen für Landwirte verknüpft werden.

Glyphosat bedrohe nachweislich die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft, erklärte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Da ein Verbot auf EU-Ebene bis 2022 nicht mehr möglich sei, müssten nun alle rechtlichen Hebel für einen nationalen Glyphosat-Ausstieg genutzt werden.

Den Ministeriumsplänen zufolge sollen Landwirte, die Glyphosat nutzen wollen, auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil unbehandelt belassen und damit Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten sichern. Das Umweltbundesamt, das am Zulassungsverfahren beteiligt ist, werde die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte künftig an diesen sogenannten Anwendungsvorbehalt knüpfen. Er soll für alle Pflanzenschutzmittel gelten, die die Artenvielfalt schädigen.

Verbot des Mittels in Privatgärten und Parks

Neben einem Verbot des Mittels in Privatgärten und Parks, wie es das Bundeslandwirtschaftsministerium schon vorgeschlagen hat, sind noch weitere Beschränkungen geplant: So soll etwa der Einsatz von Glyphosat in ökologisch sensiblen Gebieten und in Wasserschutzgebieten verboten werden. Außerdem soll ein genereller Gewässerabstand festgelegt werden.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) wies indes darauf hin, dass sie "bereits im April diesen Jahres das Eckpunktepapier zu einer Minderungsstrategie von Glyphosat vorgelegt" habe. Die Inhalte der neuen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung würden mit dem Umweltministerium intensiv diskutiert, erklärte sie. "Jetzt ist es wichtig, zügig zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen und den Entwurf endlich in die Ressortabstimmung zugeben." Dies müsse vor allem rechtssicher geschehen. "Dabei hilft es auch nicht in der Sache, bereits geregelte Zuständigkeiten wieder einmal infrage zu stellen", mahnte Klöckner.

Neuzulassung des Total-Herbizids beschlossen

Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der Wirkstoff, der in der Landwirtschaft, aber auch privat angewendet wird, vernichtet alle Pflanzen, die nicht zuvor gentechnisch so verändert wurden, dass sie den Einsatz überleben. Kritiker halten Glyphosat für gesundheitsgefährlich und umweltschädlich, Befürworter sehen darin ein vielfach getestetes und bewährtes Mittel.

Noch vor einem Jahr hatten die EU-Länder mehrheitlich eine Neuzulassung des Total-Herbizids beschlossen. Das vom damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) veranlasste deutsche Ja war in der Bundesregierung nicht abgestimmt gewesen.

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