Beamte auf Probe, die Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen, dürfen laut einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) aus dem Dienst entlassen werden.
29.10.2018

Mit diesem am Montag bekanntgewordenen Beschluss wies der VGH in Kassel die Beschwerde eines Probebeamten gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 23. Juli zurück, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist unanfechtbar. (AZ: 1 B 1594/18)

Rechtsradikale Posts auf Facebook geliked

Eine Gesamtschau der dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhaltensweisen rechtfertige es, dass der Dienstherr Zweifel an dessen Bereitschaft hege, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte der VGH in seiner Begründung. Der Mann habe unter anderem an zwei Demonstrationen mit starker Beteiligung von Rechtsextremisten teilgenommen, rechtsradikale Posts auf Facebook geliked sowie dort einen Beitrag über Adolf Hitler geschrieben, der als Verherrlichung aufgefasst werden könne.

Um Missverständnissen vorzubeugen wies der VGH zugleich darauf hin, dass die bloße Teilnahme eines Beamten an einer die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisierenden Versammlung nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Verfassungstreue zulasse. Auch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift "Asylbetrug macht uns arm" sei für sich genommen noch kein Grund, eine mangelnde Bereitschaft des Beamten zu sehen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen, erklärte der VGH.

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