Der Hamburger Journalist Adil Yigit wird am 28.9. auf der Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan festgenommen, weil er ein T-Shirt tr​ägt, auf dem er die Freilassung der in der Türkei inhaftierten Journalisten fordert.
epd-bild/Christian Ditsch
Eine missverständlich formulierte Verfügung hat im Fall des türkischen Journalisten Adil Yigit für Verwirrung gesorgt. Der 60-Jährige hatte diese öffentlich gemacht und erklärt, er solle abgeschoben werden - doch die Ausländerbehörde dementiert.
29.10.2018

Der türkische Journalist Adil Yigit darf nach Angaben der Hamburger Ausländerbehörde in Deutschland bleiben. Er erhalte eine neue Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen, sagte ein Sprecher der Ausländerbehörde am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ende September hatte es einen Eklat im Kanzleramt gegeben, weil der 60-jährige Yigit bei einer Pressekonferenz mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan ein T-Shirt für Pressefreiheit trug und von Sicherheitskräften aus dem Saal gebracht wurde.

Aus rechtlichen Gründen könne Yigit eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nur erteilt werden, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen abgelehnt werde, sagte der Sprecher. Yigit habe daher eine Abschiebeverfügung erhalten, die aber nicht in Kraft treten werde. Dies steht so auch in der Abschiebeverfügung. Der Journalist hatte seinen Abschiebungsbescheid öffentlich gemacht und politische Gründe für seine angebliche Abschiebung angeführt. Er betreibt die kritische türkische Onlineplattform "Avrupa Postasi".

Journalistische Beschäftigung sei nicht hinreichend belegt

Die Hamburger Ausländerbehörde begründete die Entscheidung zur angekündigten Abschiebung damit, dass Yigit nicht mit seinen deutschen Kindern zusammenlebe und seit Jahren Arbeitslosengeld II beziehe. Seine Beschäftigung als Journalist sei nicht hinreichend belegt. Damit fielen die Gründe für seine bisherige Aufenthaltsberechtigung weg, sagte der Sprecher. Es sei Yigit allerdings deutlich gemacht worden, dass er Deutschland nicht verlassen müsse. Damit sollten auch seine Integrationsbemühungen gewürdigt werden.

Der Sprecher räumte ein, dass das rechtliche Verfahren für Außenstehende schwer zu verstehen sei. "Man muss aber diesen Weg gehen", sagte er. Einen politischen Zusammenhang mit Yigits Auftreten auf der Pressekonferenz mit Präsident Erdogan gebe es nicht.

Yigit sagte dem epd, er sei überrascht über die Aussage der Ausländerbehörde. "Ich bin nicht darüber informiert worden, dass ich eine neue Aufenthaltsgenehmigung erhalte", sagte er und kündigte für Dienstag eine Pressekonferenz an.

Offenbar missverständlich formuliert

Die Abschiebeverfügung, die dem epd vorliegt, ist offenbar missverständlich formuliert. Darin heißt es: "Sollten Sie nicht bis zum 22.01.2019 ausgereist ein, wird Ihnen hiermit nach § 59 AufenthG die Abschiebung ins Heimatland (Türkei) angedroht (...)." Die Kosten "einer notwendig werdenden Abschiebung" habe Yigit selbst zu tragen. Dann folgt der Satz: "Nach Eintreten der Bestandskraft dieses Bescheids wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt."

Der türkische Journalist hatte dem epd zuvor unter Verweis auf aktuelle Schlagzeilen in der Türkei gesagt: "Regierungstreue türkische Medien freuen sich schon und schreiben: Der Provokateur wird jetzt abgeschoben." Am Sonntag sei er in einem türkischen Imbiss in Deutschland angegriffen worden. "Der Inhaber ist dazwischen gegangen", sagte er. "Aber ich traue mich nicht mehr alleine auf die Straße."

Der Deutsche Journalisten-Verband hatte die Bundesregierung am Montag vor dem Hintergrund des Falls Yigit aufgefordert, angesichts der Journalistenverfolgungen in der Türkei keine Berichterstatter in das Land abzuschieben. Auch die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen, und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir hatten die vermeintlich drohende Abschiebung Yigits kritisiert.

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