Berlin (epd). "Die Kirchen argumentieren zum kirchlichen Arbeitsrecht gerne, nur so glaubhaft das Evangelium verkünden zu können", sagte der kirchenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Für mich ist glaubhafte Verkündigung aber allein der liebevolle Dienst am Menschen", ergänzte er. Viele kirchliche Entscheidungen, die in letzter Zeit durch die Medien gegangen seien, hätten wenig mit der konkreten Lebenswirklichkeit von Menschen zu tun. "Insofern müssen sich die Kirchen unbedingt bewegen", betonte Castellucci.
Aus Gründen der Religion benachteiligt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am Donnerstag einer konfessionslosen Berlinerin, die sich erfolglos bei der Diakonie um eine Referentenstelle beworben hatte, eine Entschädigung in Höhe von knapp 4.000 Euro zugesprochen, weil sie nach Ansicht der Richter aus Gründen der Religion benachteiligt wurde. Diakonie und evangelische Kirche werten das Grundsatzurteil als Einschnitt in ihr Selbstbestimmungsrecht.
Das Gericht habe geurteilt, dass die zwingende Konfessionszugehörigkeit bei einer Stellenausschreibung zu begründen ist, sagte Castellucci und ergänzte: "Das finde ich ein gutes Urteil." Der Abgeordnete verwies auch auf das Verfahren um einen Chefarzt eines katholischen Krankenhauses, über den das höchste deutsche Arbeitsgericht noch urteilen muss. Ihm wurde gekündigt, weil er nach Scheidung wieder geheiratet hatte und damit eine nach katholischem Verständnis ungültige Ehe eingegangen war. Dieses zweite Urteil müsse nun noch abgewartet werden, sagte Castellucci.
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