Frauke Petry
epd-bild/Stefan Arend
Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry muss sich wegen Meineidsverdachts vor Gericht verantworten.
23.10.2018

Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden habe die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden zugelassen, teilte das Gericht am Dienstag in Dresden mit. Der Beschluss sei bereits am 8. Oktober gefallen. Die Anklage stammt vom 20. September 2017.

Der derzeitigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und sächsischen Landtagsabgeordneten Petry werde vorgeworfen, im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben, hieß es. Sie war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzende der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag. Die Hauptverhandlung am Landgericht Dresden werde allerdings "nicht mehr in diesem Jahr beginnen", erklärte das Gericht.

Immunität aufgehoben

Petry soll über Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes der AfD geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Wahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Der sächsische Landtag in Dresden hatte zur Erhebung der öffentlichen Klage Petrys Immunität aufgehoben.

Petry gewann als AfD-Mitglied bei der Bundestagswahl 2017 das Direktmandat für den Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Kurz nach der Wahl trat sich aus der AfD aus und nimmt nun als fraktionslose Abgeordnete sowohl im Bundestag als auch im sächsischen Landtag ihr Mandat wahr.

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