Eine Muslimin mit Vollverschleierung vor dem Münchner Landgericht (Archivbild)
epd-bild/Lukas Barth
Die Bundesländer wollen Gesichtsverhüllungen vor Gericht verbieten. Am Freitag beschloss der Bundesrat in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, hieß es zur Begründung.
19.10.2018

Auch die Mimik einer Person sei ein "Erkenntnismittel". Gesichtsschleier wie bei der Burka wären damit in Gerichtsverhandlungen verboten. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet.

Signal für den Rechtsstaat

"Wenn ein Zeuge plötzlich ganz blass wird, zu schwitzen beginnt oder unsicher in eine andere Richtung blickt, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können", sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU), dessen Land sich gemeinsam mit Bayern für das Verbot eingesetzt hatte. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) erklärte in München, der Bundesrat habe damit ein Signal für die Wahrheitsfindung vor Gericht und damit für den Rechtsstaat gesetzt.

Durch den Beschluss werde der Weg für eine eindeutige Regelung für die Richter geebnet, sagte Bausback. Nach Angaben der Länderkammer gibt es bislang keine einheitliche Regelung. Möglich sind bislang jeweils einzelne richterliche Anordnungen.

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