Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat bei RTL II drei Fälle unzureichender Werbetrennung beanstandet.
16.10.2018

Es gehe dabei um die Sendungen "Der Trödeltrupp - Das Geld liegt im Keller", "GRIP - Das Motormagazin" sowie "3 Boxen - Dein Style" mit Daniela Katzenberger, erklärte die Medienaufsicht am Dienstag in Berlin.

In der Sendung "Der Trödeltrupp" wurde am 17. Dezember 2017 vor einem Werbeblock ein Hinweis für die Bühnenshow "Der Trödeltrupp live" mit Angaben für einen Ticketverkauf ausgestrahlt. Da die beworbene Show kein "Begleitmaterial" zur Sendung darstelle, in dem der Inhalt der Sendung erläutert, vertieft oder nachbearbeitet werde, handele es sich um einen Verstoß gegen die Werberichtlinien, erklärte die ZAK.

Spot vor der Werbung

Gleiches gilt den Angaben des Aufsichtsgremiums zufolge für die Ausstrahlung des Hinweises auf die Zeitschrift "GRIP - Das Motormagazin" im Anschluss an die gleichnamige RTL-II-Sendung am 17. Dezember 2017. Die Zeitschrift trage zwar den selben Titel wie die Sendereihe, stelle aber ein Angebot dar, dass auch unabhängig von der Sendereihe existieren könnte. Auch hier wurde der Spot vor der Werbung ausgestrahlt.

In "3 Boxen - dein Style" mit Daniela Katzenberger strahlte RTL II am 12. Dezember 2017 außerhalb des Werbeblocks einen Hinweis auf eine CD mit "Weihnachtsliedern" von Daniela Katzenberger und ihrem Mann im Programm aus, ohne dass dieser Hinweis in einem Bezug zur Sendung stand. Auch hier sei es um Werbung gegangen. Eine rechtliche Einordnung des Hinweises als Begleitmaterial sei nicht zu rechtfertigen, kritisierte die Kommission. Denn zwischen Album und Sendung habe keinerlei Bezug bestanden.

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