Berlin (epd). Hartz-IV-Empfänger können ihre Rechte in aller Regel nur dann durchsetzen, wenn sie dabei unterstützt werden. Auch das höchstrichterlich garantierte Existenzminimum sei ihnen nicht sicher, kritisieren das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Armutskonferenz (NAK) in einer Dokumentation, die sie am Donnerstag in Berlin vorstellten.
Als Gründe nennen die beiden Organisationen Barrieren im Verfahren, die die Menschen nur mit fachkundiger Hilfe überwinden könnten. Anträge und Bescheide seien zu kompliziert, der Umgang in den Jobcentern rau und geprägt von einem Bemühen, die Hilfesuchenden zu kontrollieren. Es fehlten unabhängige Beratungsstellen, was den Zugang zum Recht erschwere. All das erhöhe den "Armutsstress", erklärten die Organisationen. Die Betroffenen seien selbst nicht in der Lage, ihre Rechte zu erkennen und einzufordern.
Forderung nach Abschaffung der Sanktionen
NAK-Sprecherin Barbara Eschen kritisierte, die Regelsätze sicherten zudem das Existenzminimum nicht ab. Minderungen etwa durch Darlehen oder die überall steigenden Wohnkosten sowie die Sanktionen für Fehlverhalten erschwerten die Situation der Empfänger zusätzlich. Eschen bekräftigte die Forderung der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die Sanktionen abzuschaffen. In der großen Koalition wird derzeit darüber diskutiert, die besonders scharfen Strafen für junge Erwachsene unter 25 Jahren abzumildern.
Die Untersuchung mit dem Titel: "Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?" wurde auch von der Diakonie unterstützt, die den Vorsitz der Armutskonferenz innehat.
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