Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nicht gegen den emeritierten chilenischen Erzbischof von La Serena zur Klärung von Missbrauchsvorwürfen.
08.10.2018

Das Verhalten des Beschuldigten hätte zur Tatzeit 2004 in Deutschland keinen Straftatbestand erfüllt, da das mutmaßliche Opfer bereits 17 Jahre alt gewesen sei, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag in Koblenz mit. Der frühere Erzbischof lebt seit 2002 im Zentralhaus der Schönstatt-Patres in Vallendar bei Koblenz.

In einer Erklärung hatte sich zuvor der Generalobere der Gemeinschaft der Schönstatt-Patres, Pater Juan Pablo Catoggio, zu den Vorwürfen gegen den früheren chilenischen Erzbischof geäußert. So habe es bereits zu dessen aktiver Zeit Kommentare über unangemessenes und ungeeignetes Verhalten im Umgang mit Jugendlichen gegeben. "Auch wenn es keine formale Anzeige gab, hat unsere Gemeinschaft ihn zum Rücktritt von seinem pastoralen Amt bewogen", betonte Catoggio.

Nachdem der Beschuldigte 1997 von seinem Bischofsamt zurückgetreten sei, habe er verschiedene Verwaltungsaufgaben im Auftrag des Vatikans und bei der lateinamerikanischen Bischofskonferenz übernommen. 2002 habe sich der frühere Erzbischof aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen und sei in das Zentralhaus der Schönstatt-Patres in Vallendar gezogen, erklärte Catoggio. Der Beschuldigte werde bald 85 Jahre alt, und sein Gesundheitszustand sei aufgrund von beginnender Demenz und Pflegebedürftigkeit schlecht.

Opfer sei kein Schutzbefohlener

Konkret geht es der Staatsanwaltschaft zufolge um einen zur Tatzeit 17-jährigen bolivianischen Staatsangehörigen, der an einem Studienprogramm der Schönstatt-Patres teilgenommen hatte. Der Geschädigte, der mittlerweile US-Amerikaner sei, habe die Vorkommnisse im November 2017 dem Missbrauchsbeauftragten der Katholischen Gemeinschaft Schönstatt-Patres International e.V. mitgeteilt. Der kirchliche Untersuchungsführer habe die Aussagen als glaubwürdig erachtet und somit die Anzeige bei der Koblenzer Staatsanwaltschaft veranlasst.

Die Staatsanwaltschaft lehnte die Aufnahme von Ermittlungen jedoch aus mehreren Gründen ab. Laut der bis 2008 geltenden Fassung des Strafgesetzbuches machte sich damals jemand strafbar, der als über 18-Jähriger eine Person unter 16 Jahre missbrauchte. Der geschädigte Bolivianer sei aber bereits 17 Jahre alt gewesen, hieß es.

Straftat verjährt

Wäre der Geschädigte Schutzbefohlener im Sinne des Strafgesetzbuches, wäre das Handeln des Paters auch bei einem über 16-Jährigen strafbar gewesen, hieß es weiter. Da die Begegnungen zwischen dem mutmaßlichen Täter mit dem Beschuldigten jedoch nicht im Rahmen des Studienprogramms erfolgten und der Bischof auch nicht am Studienprogramm beteiligt war, sei das Opfer kein Schutzbefohlener. Zudem wäre die mutmaßliche Straftat seit mehreren Jahren verjährt gewesen.

"Wir verurteilen jegliche Form von Missbrauch", hatte Catoggio in seiner Erklärung geschrieben. Die Schönstatt-Patres bedauerten "tief das Leiden der Opfer" und sie befürworteten, dass Ziviljustiz und kirchliche Gerichte alle Fakten aufklärten. "Wir sind nach wie vor bereit, mit den zivilen und kirchlichen Instanzen zu kooperieren", betonte er.

Pater Catoggio schrieb in seiner Erklärung weiter, dass die Gemeinschaft neben der Staatsanwaltschaft auch die Glaubenskongregation und das Bistum Trier informiert habe. Das Bistum erklärte, dass der Fall des Erzbischofs nicht in die Bistumszuständigkeit falle. Am Wochenende hatten die "Welt am Sonntag" und die Deutsche Welle über die Anzeige gegen den Geistlichen berichtet.

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