Pegida-Kundgebung in Dresden 2017
epd-bild/Matthias Schumann
Seit 2014 gab es nach Angaben des sächsischen Justizministeriums allein jeweils 25 Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
05.10.2018

Im Zusammenhang mit Demonstrationen der fremdenfeindlichen "Pegida"-Bewegung in Dresden hat die Staatsanwaltschaft seit 2014 fast 200 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus der Antwort des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Linken-Landtagsabgeordneten André Schollbach hervor, die am Freitag in Dresden veröffentlicht wurde. Demnach befinden sich unter den genannten 198 Ermittlungsverfahren jeweils 25 Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ermittlungen wurden sowohl gegen Redner als auch gegen Teilnehmer der "Pegida"-Versammlungen eingeleitet.

Volksverhetzung und Landfriedensbruch

Insgesamt 18 Verfahren seien wegen Beleidigung und elf Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet worden, heißt es in der Antwort der Landesregierung weiter. Außerdem habe es Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegeben.

Mit "Pegida"-Chef Lutz Bachmann sei "nicht nur der Anführer von 'Pegida' ein mehrfach vorbestrafter Krimineller, auch Redner und Teilnehmer haben zahlreiche zum Teil schwerwiegende Straftaten begangen", erklärte der Linken-Politiker Schollbach. Die Vielzahl an Gewaltdelikten und die große Zahl an Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verdeutlichten den "demokratiefeindlichen Charakter von 'Pegida'". Die Statistik liegt den Angaben zufolge eine Sonderauswertung der Polizeidirektion Dresden bis zum 11. September 2018 zugrunde.

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