Justitia
epd-bild/Heike Lyding
Die durch eine Säure-Attacke im Gesicht schwer verletzte Vanessa Münstermann aus Hannover hat Anspruch auf ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro.
02.10.2018

Das Landgericht Hannover verurteilte den früheren Partner der Frau am Dienstag zur Zahlung dieser Summe. Der Täter hatte der heute 29-Jährigen am 15. Februar 2016 aufgelauert und ihr einen ätzenden Rohrreiniger ins Gesicht geschüttet, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Durch die sehr aggressive Säure erlitt Münstermann schwerwiegende Verletzungen im Gesicht und Dekolleté, auch Hände und Oberschenkel wurden angegriffen. Im vergangenen Jahr musste die Klägerin ein Auge operativ entfernen lassen, das Hörvermögen des linken Ohres ist beeinträchtigt.

Das Landgericht Hannover hatte den Ex-Freund zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Zudem war ihm die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro auferlegt worden. Münstermann klagte auf ein höheres Schmerzensgeld.

30 Jahre Zwangsvollstreckung

Ein weiteres Schmerzensgeld von 250.000 Euro sei angemessen, erklärte das Gericht nun. Maßgebend für das Urteil sei der vor der Tat getroffene Entschluss des Mannes gewesen, die Klägerin "hässlich machen" zu wollen. Eine möglicherweise fehlende Leistungsfähigkeit des Beklagten könne bei einer Vorsatztat nicht dazu führen, dass die Entschädigung geringer ausfalle.

Der Ex-Freund werde auch im Falle eines Insolvenzverfahrens nicht von dieser Verbindlichkeit befreit, teilte das Gericht weiter mit. Die Klägerin darf 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben, sofern der Beklagte nicht freiwillig zahlt. Er kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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