Flüchtlinge in einem Stahlwerk in Kehl
epd-bild/Winfried Rothermel
Die wichtigsten Elemente für ein Gesetz zur Zuwanderung von Fachkräften stehen. Die Koalition will für alle Berufsabschlüsse die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland schaffe. Und sie einigte sich bei der Beschäftigung abgelehnter Asylbewerber.
02.10.2018

Die große Koalition hat sich im Grundsatz auf ihr Fachkräftezuwanderungsgesetz geeinigt. Nach dem Eckpunktepapier, das bereits am Dienstag im Kabinett verabschiedet wurde, soll es künftig für alle Qualifizierten aus Ländern außerhalb der EU die Möglichkeit zur Arbeitsmigration nach Deutschland geben. Bislang ist dies auf Hochqualifizierte und Abschlüsse in Mangelberufen beschränkt. Auch im Streit um den sogenannten Spurwechsel für Asylbewerber fanden Union und SPD einen Kompromiss. Künftig soll es den Eckpunkten zufolge für abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit geben zu bleiben, wenn sie ihren Lebensunterhalt sichern können und gut integriert sind.

Dafür sollen im weiteren Gesetzgebungsprozedere Kriterien definiert werden, erklärten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), ohne Details zu nennen. Seehofer deutete an, dass sich insbesondere die Chancen für diejenigen verbessern würden, die bereits länger in Deutschland sind. Eine in den vergangenen Wochen diskutierte Stichtagsregelung solle es aber nicht geben, sagte Seehofer.

"Spurwechsel" als Chance für gedultete Flüchtlinge

Heil und Seehofer nannten den Kompromiss "pragmatisch und lebensnah". Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge lebten Ende Juni mehr als 230.000 sogenannte Ausreisepflichtige in Deutschland, von denen knapp 174.000 eine Duldung hatten, also nicht ohne weiteres abgeschoben werden können. Für sie soll das Fachkräftezuwanderungsgesetz nun die Chance bieten, über einen festen Arbeitsplatz einen besseren Aufenthaltsstatus zu erlangen.

Die Möglichkeit zum Wechsel vom Asylverfahren in eine Bewerbung um Aufenthalt zum Zweck der Arbeit, die ebenfalls unter dem Stichwort "Spurwechsel" diskutiert wurde, wird es dagegen nicht geben. Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Arbeitsmigration werde festgehalten, sagte Seehofer. Ein Wechsel im laufenden Asylverfahren wäre "sachfremd", sagte Heil.

Fachkräfte müssen Berufsabschluss haben

Das Fachkräftezuwanderungsgesetz, dessen konkreter Entwurf Heil zufolge noch in diesem Jahr vom Kabinett beraten werden soll, soll Arbeitsmigration aus Staaten außerhalb der EU erleichtern. Qualifizierte sollen unter anderem ein Aufenthaltsrecht für ein halbes Jahr zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland bekommen. Voraussetzung für die Einwanderung nach Deutschland werden dem Eckpunktepapier zufolge ein anerkannter Berufsabschluss und der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts sein. Zuwanderung in die Sozialsysteme wolle man nicht, betonten Seehofer und Heil. Einen Rechtsanspruch auf die Einreise soll es dem Beschluss zufolge nicht geben.

Auf die Eckpunkte hatten sich die Spitzen der Koalition in der Nacht zu Dienstag verständigt. Dass Fachkräfte fehlen, sei schon heute ein Hauptproblem für Unternehmen in Deutschland, sagte Seehofer. Für ihn stehe an erster Stelle, inländische Potenziale und den europäischen Arbeitsmarkt auszuschöpfen. Das reiche aber nicht, um die Wirtschaftssysteme zu stabilisieren, sagte er. Daher sei auch Zuwanderung aus Drittstaaten notwendig.

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