Nach den teilweise gewaltsamen Protesten in Chemnitz vor rund zweieinhalb Wochen muss ein 34-jähriger Chemnitzer in Haft. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei er im Schnellverfahren zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden, sagte ein Gerichtssprecher dem epd.
14.09.2018

Wegen mehrerer Vorstrafen des Mannes, unter anderem wegen Körperverletzung, sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Verurteilte hatte bei rechtsgerichteten Demonstrationen in Chemnitz den Hitlergruß gezeigt.

Am Donnerstag hatte das Gericht gegen einen 33-jährigen Chemnitzer eine Haftstrafe von acht Monaten verhängt, diese jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Verurteilte 2.000 Euro Strafe zahlen. Der Gerichtssprecher sagte, aktuell lägen dem Gericht wegen ähnlicher Vergehen bei den Demonstrationen von Ende August und Anfang September zwei weitere Anträge auf das beschleunigte Verfahren vor.

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