Berlin (epd). Spahn erklärte am Donnerstag in Berlin, er handle zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte, nachdem die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen versagt habe. Unterbesetzungen könnten fatale Folgen haben, sagte der Minister.
Pflegeintensive Spezialabteilungen
Die Verordnung soll Anfang Oktober in Kraft treten und von Januar 2019 an in den Kliniken umgesetzt werden. Die Untergrenzen für Personal sind für vier besonders pflegeintensive Spezialabteilungen vorgesehen: die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie und die Unfallchirurgie, also Stationen für schwer verletzte, schwer kranke und sehr alte Patienten.
Es soll ein Verhältnis von Pflegekräften zu Patienten bestimmt werden, das nicht unterschritten werden darf. Dabei wird unterschieden zwischen Tag- und Nachtschichten an Wochentagen und an Wochenenden oder Feiertagen.
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