Fahrschein der Berliner Verkehrsgesellschaft
epd-bild / Rolf Zöllner
22.08.2018

Die fristlose Kündigung eines Berliner Busfahrers wegen seines inkorrekten Umgangs mit Touristen ist vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für rechtens befunden worden. Der Angestellte der Berliner Verkehrsbetriebe soll in mehreren Fällen von ausländischen Touristen den Ticketpreis kassiert, aber keinen Fahrschein ausgegeben haben.

Fristlose Kündigung gerechtfertigt

Laut Zeugen habe er auf Nachfragen geäußert: "You don't need a ticket" ("Sie brauchen kein Ticket"). Da sich der Verdacht bei einer Sonderprüfung des Arbeitgebers bestätigt habe, sei die fristlose Kündigung gerechtfertigt, urteilte das Landesarbeitsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. (AZ: 10 Sa 469/18)

Eine vorherige Abmahnung war aus Sicht des Landesarbeitsgerichts nicht notwendig. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, habe sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht bestätigt. Das Landesarbeitsgericht ließ keine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.