Düsseldorf, Berlin (epd). Diese sei durch die tunesischen Behörden bisher nicht gegeben worden, hieß es am Mittwoch aus dem Auswärtigen Amt. Die Bundesregierung sei aufgrund der jüngsten Entscheidung der Oberverwaltungsgerichts Münster erneut in Kontakt zu den zuständigen Behörden des nordafrikanischen Landes getreten, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten könne nicht abgegeben werden.
Bochum soll Sami A. zurückholen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte vor einer Woche bestätigt, dass die Abschiebung des als Gefährders eingestuften Tunesiers rechtswidrig war (AZ: 17 B 1029/18). Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung wegen möglicher Folter in Tunesien untersagt. Die Stadt Bochum, in der der als Gefährder eingestufte Mann zuletzt gelebt hatte, soll Sami A. nun nach Deutschland zurückholen.
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