Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung in einem Gerichtssaal
epd-bild/Lukas Barth
Die frühere Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, begrüßt die Abschiebung des ehemaligen KZ-Aufsehers Jakiw Palij aus den USA nach Deutschland.
22.08.2018

Es sei angemessen, dass Palij, der als Aufseher im NS-Arbeitslager Trawniki im besetzten Polen "schwere persönliche Schuld auf sich geladen hat, nicht länger in den Vereinigten Staaten verbleiben darf", sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern am Mittwoch. Es sei unerträglich, wenn ehemalige NS-Täter wo auch immer einen ruhigen Lebensabend verbrächten.

Der 95-jährige Palij war am Dienstag in Düsseldorf gelandet. Knobloch forderte, sein hohes Alter dürfe ihn im Zweifel nicht vor einer rechtsstaatlichen Verfolgung in Deutschland schützen. Es sei sehr zu wünschen, dass gegen den 95-Jährigen jetzt noch einmal "alle denkbaren Rechtsmittel geprüft werden". Sie appelliere eindringlich an sämtliche einschlägigen Stellen, "alle Hebel in Bewegung zu setzen, um für die Opfer doch noch Gerechtigkeit zu erreichen", sagte Knobloch. Wer sich schuldig gemacht habe, der müsse zur Rechenschaft gezogen werden.

Ermittlungen eingestellt aus Mangel an Beweisen

Ob Palij in Deutschland aber jemals angeklagt wird, ist fraglich. Der heute 95-Jährige lebte nach dem Zweiten Weltkrieg im New Yorker Stadtteil Queens. Seit seiner Rückkehr wird er vom Land Nordrhein-Westfalen versorgt. Die USA hatten seit 2004 versucht, Palij abzuschieben. In Deutschland laufen gegen ihn zurzeit aber keine strafrechtlichen Ermittlungen, wie die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg erklärte.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte zwar in der Vergangenheit schon einmal gegen Palij ermittelt. Diese Ermittlungen wurden aber aus Mangel an Beweisen eingestellt. Laut Experten reicht es nicht aus, dass jemand Mitglied der SS war oder eine Ausbildung in einem SS-Lager durchlaufen habe, um ihm Beihilfe zum Mord nachzuweisen.

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