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epd-bild/Jens Schulze
Wissenschaftler beurteilen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines sozialen Arbeitsmarkts positiv. Laut einer Studie enthalten sie geeignete Kriterien, um die Gruppe der förderfähigen Langzeitarbeitslosen zu identifizieren.
21.08.2018

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)veröffentlichte die Studie am Dienstag in Nürnberg. Der soziale Arbeitsmarkt soll nach den Regierungsplänen besonders arbeitsmarktferne Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch hohe Lohnkostenzuschüsse und ein begleitendes Coaching in das Arbeitsleben integrieren und damit soziale Teilhabe ermöglichen. Den Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums hat das Kabinett im Juli auf den Weg gebracht.

Die IAB-Studie untersucht, welche Eigenschaften die mögliche Zielgruppe für den sozialen Arbeitsmarkt charakterisieren. Entscheidend seien dabei insbesondere Kriterien wie die Dauer des Arbeitslosengeld-II-Leistungsbezugs, die Dauer von Beschäftigungsepisoden und das Lebensalter. Im Regelfall sind die Personen, die für eine Förderung in Betracht kommen, älter als 44 Jahre.

Individuelle Prognosen

Bei einer sehr strengen Eingrenzung der Zielgruppe, die die fünf Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit den geringsten Arbeitsmarktchancen umfasst, kämen rund 114.000 Personen für eine Förderung durch den sozialen Arbeitsmarkt infrage. Allerdings erhöhen sehr strenge Zugangskriterien das Risiko, dass Personen vom sozialen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, obwohl sie ebenfalls kaum Beschäftigungschancen haben. Wenn man dieses Risiko verkleinern will, müsse man die zehn oder 15 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit den geringsten Arbeitsmarktchancen betrachten.

Entscheidend müssten aber am Ende immer die individuellen Prognosen der Fachkräfte in den Jobcentern sein, ob tatsächlich keine realistische Chance auf eine reguläre Beschäftigung bestehe, erklärt das IAB. Wenn diese doch bestehe, seien immer andere arbeitsmarktpolitische Instrumente vorzuziehen - beispielsweise ausbildungsunterstützende Maßnahmen, die Förderung der beruflichen Weiterbildung oder Eingliederungszuschüsse. Denn durch die Teilnahme am sozialen Arbeitsmarkt könnte fälschlich Zugewiesenen, die vergleichsweise arbeitsmarktnah sind, der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert werden. Eine solche Fehlzuweisung wäre mit hohen Kosten verbunden und würde den Betroffenen eher schaden als nutzen, warnen die IAB-Forscher.

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