Polizeieinsatz während eines Neonazi-Aufmarschs in Leipzig (Archivbild)
epd-bild / Martin Schreiber
Am Leipziger Amtsgericht hat am Donnerstag der erste von insgesamt 92 Prozessen wegen der Neonazi-Krawalle im Stadtteil Connewitz vom Januar 2016 begonnen.
16.08.2018

Die beiden 26 Jahre alten Angeklagten Martin K. und Dennis W. aus Leipzig müssen sich wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall verantworten. Beide verweigerten zum Prozessauftakt die Aussage. Ein Urteil könnte bereits nächste Woche fallen. Für besonders schweren Landfriedensbruch sind Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vorgesehen.

Laut Leipziger Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten am Abend des 11. Januar 2016 zusammen mit 250 bis 300 weiteren Randalierern durch den linksgeprägten Stadtteil Connewitz gezogen sein. Zugleich fand im Leipziger Stadtzentrum eine Demonstration zum einjährigen Bestehen der fremdenfeindlichen "Legida"-Bewegung statt. Auch viele Gegendemonstranten aus der linken Szene hielten sich im Zentrum auf.

113.000 Euro Sachschaden

Laut Staatsanwaltschaft zogen die Randalierer schwarz gekleidet und vermummt mit Äxten, Schlagstöcken, Holzlatten und Eisenstangen durch Connewitz und demolierten insgesamt 25 Geschäfte, Bars und andere Einrichtungen. Böller und Leuchtraketen wurden gezündet, ein Dachstuhl geriet in Brand. Laut Staatsanwaltschaft entstand ein Sachschaden von 113.000 Euro. Die Polizei nahm 215 Tatverdächtige fest.

Am ersten Prozesstag waren insgesamt 18 Zeugen geladen. Drei an dem Einsatz beteiligte Polizeibeamte berichteten übereinstimmend, die Gruppe der Randalierer habe sehr kompakt gewirkt. Es habe den Eindruck gemacht, die Beteiligten hätten sich untereinander gekannt. Einer der Zeugen beschrieb die Angreifer als "eher rechte Klientel". Ein anderer betonte, einige der Randalierer bereits bei früheren Einsätzen auf rechten Demonstrationen oder Fußballspielen gesehen zu haben. Ein Anführer sei nicht zu erkennen gewesen.

103 Anklagen gegen 202 Tatverdächtige

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat in dem Fall insgesamt 103 Anklagen gegen 202 Tatverdächtige an mehreren Amtsgerichten in der Region erhoben. Aus verfahrenstechnischen Gründen stehen in der Regel jeweils zwei Angeklagte gemeinsam vor Gericht. Weitere Fälle wurden nach Dresden abgegeben.

Ein erstes Urteil erging bereits im August 2017, als das Landgericht Dresden ein Mitglied der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" wegen mehrerer Straftaten zu insgesamt drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilte. Die Einzelstrafe wegen der Beteiligung des Mannes an den Connewitzer Krawallen betrug dabei ein Jahr und vier Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.