Formular zur Änderung zum Rundfunkbeitragskonto mit dem derzeitigen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (Archivbild)
epd-bild/Norbert Neetz
Inhaber mehrerer Wohnungen können ab sofort ein Antragsformular nutzen, um sich von der doppelten Zahlungspflicht beim Rundfunkbeitrag befreien zu lassen
16.08.2018

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio setzt damit das Beitragsurteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Juli um. Das Formular steht nun online zur Verfügung, wie der Beitragsservice am Donnerstag in Köln mitteilte.

Das Verfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag am 18. Juli für grundsätzlich rechtens erklärt. Inhaber mehrerer Wohnungen müssen den Beitrag aber nur noch einmal entrichten, entschieden die Richter. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Abgabe von 17,50 Euro im Monat wird grundsätzlich pro Haushalt erhoben.

Befreiung rückwirkend zum 18. Juli möglich

Die Richter hatten festgelegt, dass sich Betroffene ab dem Tag der Urteilsverkündung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Die Befreiung ist somit rückwirkend zum 18. Juli möglich. Dafür muss sowohl die Haupt- als auch die Zweitwohnung auf den Antragssteller angemeldet sein. Als Nachweis muss die Meldebescheinigung für Haupt- und Nebenwohnung eingereicht werden.

Die Befreiung gelte nur für den Antragsteller selbst, betonte der Beitragsservice. Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit auch ihre Beitragspflicht geprüft werden kann.

Länder haben noch bis Mitte 2020 Zeit

Das Antragsformular kann auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de abgerufen werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular vom Beitragsservice zusenden lassen. Bürger, die bereits einen formlosen Antrag eingereicht haben, würden in den kommenden Wochen angeschrieben, falls noch Angaben und Nachweise fehlten, erklärte der Beitragsservice.

Die Bundesländer haben noch bis Mitte 2020 Zeit, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts gesetzlich festzuschreiben. Rundfunkpolitik ist in Deutschland Ländersache. Im vergangenen Jahr nahm der Beitragsservice insgesamt 7,974 Milliarden Euro an Rundfunkbeiträgen ein.

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