Hamburg (epd). "Mit dieser neuen gesellschaftsrechtlichen Konstruktion schaffen wir die Voraussetzungen, die wir brauchen, um für eine stärkere Integration der Redaktionen von Print und Online handlungsfähig zu sein", sagte sie.
"Und wir bauen Hürden ab, die einer möglichen weitergehenden Zusammenarbeit der Redaktionen Print und Online im Weg stehen würden", ergänzte die Sprecherin. Formal blieben beide Gesellschaften aber unabhängig bestehen, betonte sie. Auch seien keine Tatsachen zu internen Strukturen oder Zuständigkeiten geschaffen worden, die redaktionelle Arbeit werde durch den formaljuristischen Schritt nicht beeinflusst.
Bisher getrennte Redaktionen
Die "Spiegel"-Geschäftsführung hatte den Formwechsel im April angekündigt. Er gilt als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer weiteren Verschmelzung von "Spiegel Online" und dem gedruckten "Spiegel". Verlagsgeschäftsführer Thomas Hass hatte im April vor Mitarbeitern des Unternehmens bekräftigt, dass die bisher getrennten Redaktionen künftig zusammengelegt werden sollen.
Mit der neuen Konstruktion können der Spiegel-Verlag - der direkte Eigentümer des Magazins - und die Tochtergesellschaft "Spiegel Online" vom Finanzamt als ein Steuersubjekt gemeinsam veranlagt werden. "Spiegel Online" ist gesellschaftsrechtlich an die Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG (99,99 Prozent der Anteile) und die Spiegel Beteiligungsmanagement GmbH (0,01 Prozent) angebunden worden.
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