Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen islamistischen Gefährders Sami A. drohen der Stadt Bochum möglicherweise weitere Bußgelder. Sollten alle Anträge der Anwältin von A. positiv beschieden werden, könnten sie sich auf insgesamt 45.000 Euro addieren, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen dem epd sagte.
14.08.2018

Allerdings habe die bislang erste Zwangsgelddrohung in Höhe von 10.000 Euro eine aufschiebende Wirkung. Eine Beschwerde der Stadt gegen diese Zwangsgelddrohung hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster bereits Ende Juli zurückgewiesen.

Über die weiteren Zwangsgelder hatte zunächst der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag) berichtet. In einem zweiten Verfahren, über das nun die Kammer in Gelsenkirchen entscheiden muss, sollen weitere 10.000 Euro als Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum festgesetzt werden, wie der Gerichtssprecher bestätigte. Bis Dienstag sollte hierzu eine Stellungnahme der Stadt Bochum vorliegen, die dann vom Gericht geprüft wird. Darüber hinaus habe die Anwältin von A. angekündigt, weitere Zwangsgelder in Höhe von dann 25.000 Euro anzudrohen.

Mutmaßlicher ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden

Aus Sicht der Anwältin von Sami A. habe sich die Stadt trotz richterlicher Beschlüsse nicht ausreichend bemüht, den tunesischen Staatsbürger aus seiner Heimat zurückzuholen, hieß es. Gegen den 44-Jährigen besteht nach seiner Abschiebung aus Deutschland eine Wiedereinreisesperre. Dies entbinde die Stadt Bochum jedoch nicht davon, sich intensiv um eine Rückholung des Gefährders zu bemühen, um ein in Deutschland anhängiges juristisches Verfahren zu beenden, hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster Ende Juli erklärt.

Der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden war Mitte Juli abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden hatte, dass er wegen möglicher Foltergefahr nicht nach Tunesien abgeschoben werden darf. Der Beschluss wurde aber erst einen Tag später übermittelt, als der Mann bereits im Flugzeug saß. Daraufhin ordnete das Gelsenkirchener Gericht die Rückholung an. In Kürze will auch das Oberverwaltungsgericht Münster über die Rückführung entscheiden. Sami A. droht in Tunesien eine Anklage wegen Terrorismus. Derzeit ist er dort auf freiem Fuß, erhält aber keinen gültigen Reisepass.

Das Auswärtige Amt soll laut "Kölner Stadt-Anzeiger" inzwischen eine diplomatische Initiative gestartet haben. Demnach bemühen sich deutsche Stellen um eine Garantie aus Tunis, die eine Folter von Sami A. ausschließt.

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