Richter und Islamexperten halten die Debatte über schärfere Gesetze für den Umgang mit dschihadistisch ausgerichteten Familien für deutlich überzogen.
10.08.2018

Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Eltern und im äußersten Fall zur Herausnahme von gefährdeten Kindern aus den Familien seien ausreichend, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Joachim Lüblinghoff, am Freitag dem epd.

Auch die Forderung, dschihadistisch indoktrinierte Kinder vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, hält der Familienrichter für nicht sinnvoll: "Der Verfassungsschutz sollte die Eltern beobachten, aber nicht den Kindern diesen Stempel aufdrücken."

Auch der Islamexperte Michael Kiefer betonte, wenn Kinder indoktriniert würden, sei das "in erster Linie ein Fall für Pädagogen und nicht für Polizei und Verfassungsschutz. Wir sollten bei der Aufgabenteilung bleiben, die der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat." Das Jugendamt übernehme in diesen Fällen das Wächteramt. Genau so sei es sinnvollerweise im Kinder- und Jugendschutzgesetz geregelt, betonte der Dozent am Institut für Islamische Theologie der Uni Osnabrück.

Vorschriften bundesweit lockern

Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hatte kürzlich in einem Interview gesagt, die fortwährende dschihadistische Sozialisation von Kindern durch ein islamistisches familiäres Umfeld sei "besorgniserregend und deshalb auch für den Verfassungsschutz eine Herausforderung in den nächsten Jahren". Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg empfahl, die Vorschriften bundesweit zu lockern, um auch Kinder unter 14 Jahren durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. In Nordrhein-Westfalen wird erwogen, nach dem Vorbild Bayerns die Altersgrenze von 14 Jahren für die Überwachung durch den Verfassungsschutz fallenzulassen.

Lüblinghoff wies darauf hin, dass für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt ausschließlich das Kindeswohl ausschlaggebend sein. "Es geht dabei nicht um den Schutz des Staates vor potenziellen oder mutmaßlichen Terroristen", stellte der Vorsitzende Richter des Familiensenats am Oberlandesgericht Hamm klar. Das gehe in der Debatte häufig unter.

Extremisten Kinder entziehen

Der deutsche Staat verzichte aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus und der DDR bewusst darauf, auf die Erziehung von Kindern Einfluss zu nehmen, erläuterte der Richter. Der Staat habe lediglich die Aufgabe, darüber zu wachen, dass Kinder an Körper, Geist oder Seele keinen Schaden nähmen. "In diesem Rahmen kann jeder seine Kinder erziehen, wie er will, auch ideologisch." Er müsse dies nicht im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung tun. "Somit muss man auch Extremisten ihre Kinder lassen. Sonst müssten ja auch fanatischen Reichsbürgern oder Rechtsradikalen die Kinder entzogen werden."

Zudem sei die Herausnahme aus einer Familie immer das letzte Mittel. Zuvor würden alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft, solange das Kind zumindest zu einem Elternteil eine stabile Bindung habe und dort Schutz finde, sagte Lüblinghoff. Genau aus diesem Grund existierten etwa Mutter-Kind-Einrichtungen für straffällige Mütter und Justizvollzugsanstalten, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht würden.

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