Der Ausländerbehörde der Stadt Bochum droht nach der Abschiebung des Tunesiers Sami A. die Zahlung von Zwangsgeldern, weil sie sich nicht ausreichend für eine Rückholung des Mannes eingesetzt hat
01.08.2018

Nachdem die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzte Frist für eine Rückholung am 31. Juli abgelaufen sei, habe die Anwältin des Tunesiers einen Antrag auf Festsetzung des Zwangsgeldes gestellt, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Gelsenkirchen. Zugleich habe sie die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes beantragt, wenn die Stadt sich weiterhin nicht um eine Rückholung bemühe.

Nun erhalte die Ausländerbehörde zunächst Gelegenheit zu einer Stellungnahme, sagte Richter Klaus Weisel. Das Gericht wolle allerdings möglichst kurzfristig eine Entscheidung treffen.

Der als Gefährder geltende Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass er wegen möglicher Foltergefahr nicht in das nordafrikanische Land zurückgeschickt werden dürfe, wurde erst übermittelt, als das Flugzeug mit A. bereits unterwegs nach Tunesien war. Daraufhin hatte das Gericht die Rückholung des Mannes angeordnet, weil die Abschiebung rechtswidrig gewesen sei.

In Tunesien auf freiem Fuß

In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eine Frist zur Rückholung bis zum 31. Juli gesetzt und ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht. Eine Beschwerde der Stadt Bochum dagegen wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag zurück.

Der aus Deutschland abgeschobene Tunesier ist auf freiem Fuß, kann das Land allerdings nicht verlassen, weil er keinen gültigen Pass hat. Ein Untersuchungsverfahren gegen den Islamisten läuft nach Angaben der tunesischen Behörden weiter. Sami A. droht in Tunesien eine Anklage wegen Terrorismus.

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