Die meisten kommen von Syrern, die in Flüchtlingscamps in Anrainerstaaten des Bürgerkriegslandes auf die Zusammenführung mit Angehörigen in Deutschland hoffen.
30.07.2018

Kurz vor dem Start der neuen Regelung für den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten liegen in den deutschen Auslandsvertretungen 34.000 Terminanfragen von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Montag in Berlin, die Wünsche würden nun chronologisch abgearbeitet. Die überwiegende Mehrheit der Terminanfragen stammt von Syrern, die in Flüchtlingscamps in Anrainerstaaten des Bürgerkriegslandes auf die Zusammenführung mit Angehörigen in Deutschland hoffen.

Allerdings ist offen, wie viele potenzielle Anträge sich dahinter verbergen. Terminanfragen zum Nachzug zu subsidiär Geschützten können seit September 2016 eingereicht werden. Der Sprecher des Außenamts erläuterte, teilweise könnten die Wünsche bereits überholt sein, weil Familien auf anderem Wege nach Deutschland gelangt sind. Auch Doppelregistrierungen schloss er nicht aus für Fälle, in denen Angehörige in ein anderes Land weitergezogen sind und dort wieder einen Terminwunsch äußern.

Stichtag 1. August

Erst mit Start der Neuregelung am 1. August können aus den Terminanfragen konkrete Anträge werden. Dann gilt die Neuregelung, nach der pro Monat 1.000 Verwandte von subsidiär Geschützten nach Deutschland kommen sollen. Für die Gruppe waren die Familienzusammenführungen im Frühjahr 2016 zunächst ausgesetzt worden.

Anträge nehmen die Auslandsvertretungen entgegen. Die deutschen Ausländerbehörden sollen in dem neuen Verfahren Sicherheits- und Integrationsaspekte prüfen. Die Auswahl der 1.000 Menschen pro Monat soll das Bundesverwaltungsamt anhand von Kriterien übernehmen. Humanitäre Aspekte wie das Kindeswohl, Krankheit und lange Trennung sollen Vorrang haben. Auch Integrationsaspekte wie die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland sollen bei der Auswahl eine Rolle spielen.

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