Hannover, Berlin (epd). Nur dann könne der Bund mit Geld helfen. Ein erstes Treffen von Abteilungsleitern des Bundes und der Länder sei für Dienstag (31. Juli) geplant. Dabei solle eine Bestandsaufnahme der Schäden vorgenommen werden.
Zahlreiche Bauernverbände hatten in den vergangenen Tagen Bund und Länder aufgefordert, einen nationalen Notstand auszurufen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium teilte auf Nachfrage mit, dass die regelmäßigen EU-Zahlungen an die Bauern für das laufende Jahr so früh wie möglich erfolgen sollten. Diese sogenannten Direktzahlungen seien aber an Bedingungen geknüpft, die erst nach Mitte Oktober überprüft werden könnten. Dabei müsse etwa geklärt werde, ob nur zugelassene Pflanzen angebaut wurden. Darum könne das Geld frühestens Anfang Dezember überwiesen werden.
Nicht genug Biomasse
Insbesondere die Viehhalter haben Probleme, da auf den Wiesen wegen des ausbleibenden Regens kein Gras mehr wächst und Alternativfutter hinzugekauft werden muss. Der Preis für das eingelagerte Futter steige jedoch aufgrund der großen Nachfrage dramatisch, sagte der niedersächsische Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Ottmar Ilchmann. Außerdem entwickelten sich die Biogas-Produzenten zu Konkurrenten um das Futter, weil auch sie nicht genug Biomasse für ihre Anlagen auf den Feldern ernten könnten.
Besonders hart treffe es die Bio-Milchbauern, sagte Ilchmann. Sie dürften nur zertifiziertes Bio-Futter hinzukaufen, das noch schwieriger auf dem Markt zu finden sei. Die ersten Milchbauern hätten bereits einige Tiere verfrüht in die Schlachtung geben müssen, weil sie die Kühe nicht mehr ernähren könnten.
Anpassung steuerlicher Vorauszahlungen
Um den Landwirten etwas Luft zu verschaffen, hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium den Bauern erlaubt, ausnahmsweise ökologisch geschützte Brachflächen zu mähen. Der Grünschnitt dürfe allerdings nur als Futter genutzt werden. Ein Verkauf des Schnitts ist nicht erlaubt, die kostenlose Abgabe an von der Trockenheit betroffene Betriebe aber gestattet. Eine andere Verwendung, zum Beispiel in einer Biogasanlage, ist nicht zulässig. Auch das Umweltministerium habe für bestimmte Flächen die Nutzungsverbote aufgehoben.
Beträgt der landwirtschaftliche Schaden durch die Trockenheit mehr als 30 Prozent, könnten die betroffenen Bauern eine Anpassung ihrer steuerlichen Vorauszahlungen beantragen, teilte das Finanzministerium in Hannover mit. Die Behörden seien angewiesen, im Rahmen ihrer Ermessensspielräume die Situation der Landwirte zu berücksichtigen.
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