Sammelabschiebung vom Münchner Flughafen im Februar 2017
epd-bild/Lukas Barth
Der Bundesinnenminister will mit den Ländern beraten, ob der Bund für Gefährder in der Abschiebung zuständig sein kann.
18.07.2018

Nach von Gerichten beanstandeten Abschiebungen will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit den Ländern darüber beraten, ob der Bund mehr Kompetenzen an sich zieht. Man werde besprechen, ob der Bund für Gefährder in der Abschiebung zuständig sein könne, sagte Seehofer am Mittwoch in Berlin. Er betonte aber, dies beziehe sich auf den "eigentlichen operativen Abschiebungsakt".

Sorgfältige Prüfung angekündigt

Die mit Abschiebungen verbundenen polizeilichen Tätigkeiten wie Beobachtung und Betreuung müssten voraussichtlich in der Verantwortung der Länder verbleiben, erklärte der Minister. Abschiebungsverfahren zögen sich oft über Jahre. Der Bund habe dafür nicht die Kapazitäten. Änderungen in der Kompetenz müssten sorgfältig geprüft werden.

Angesichts der Abschiebung des als Gefährders eingestuften Tunesiers Sami A. und eines weiteren Falls in Mecklenburg-Vorpommern, in dem offenbar vor einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss abgeschoben wurde, hatten Vertreter der Koalition mehr Kompetenzen für den Bund gefordert. Für Abschiebungen sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.