Zwei Männer halten sich an den Händen (Symbol-Bild)
epd-bild / Jens Schulze
Das Oberste US-Gericht setzt ein Urteil gegen die Blumenhändlerin Barronelle Stutzman vorläufig außer Kraft. Die Baptistin hatte 2013 einem gleichgeschlechtlichen Paar mitgeteilt, sie werde wegen ihres Glaubens keine Dekoration für dessen Hochzeitsparty liefern.
26.06.2018

Im Streit um die religiös begründete Verweigerung, homosexuelle Paare gleichzubehandeln, hat eine baptistische Floristin im US-Bundesstaat Washington einen Teilsieg errungen. Das Oberste US-Gericht setzte am Montag (Ortszeit) ein Urteil gegen die Blumenhändlerin Barronelle Stutzman vorläufig außer Kraft. Stutzman hatte 2013 einem gleichgeschlechtlichen Paar mitgeteilt, sie werde wegen ihres Glaubens an Jesus Christus den beiden Männern keine Blumendekorationen für deren Hochzeitsparty liefern.

Urteil muss geprüft werden

Gerichte im Staat Washington urteilten daraufhin, Stutzman habe gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen und müsse Strafe zahlen. Im Urteil verglichen die Richter Stutzmans Haltung mit Weigerungen von Restaurants in den 1960er Jahren, Schwarze nicht zu bedienen. Die Blumenhändlerin klagte vor dem Obersten US-Gericht, der Staat dürfe sie nicht zu Handlungen gegen ihren Glauben zwingen. Am Montag wiesen die Obersten US-Richter das Oberste Gericht des Staates Washington an, das Stutzman-Urteil zu prüfen.

Seit der Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe 2015 wird in den USA gestritten, ob streng gläubige Menschen gleichgeschlechtliche Paare anders behandeln dürfen. Anfang Juni urteilte das Oberste US-Gericht zugunsten eines Bäckers aus Colorado, der einem schwulen Paar keine Hochzeitstorte backen wollte.

Der Bürgerverband American Civil Liberties Union erklärte, im Fall Stutzman habe der Staat Washington nun eine Chance zu zeigen, dass das Drängen auf die Einhaltung von Bürgerrechten "kein Zeichen antireligiöser Vorurteile sei". Der konservative christliche Rechtshilfeverband Alliance Defending Freedom wertet das Urteil als gerechtfertigt. Es erlaube eine Prüfung der "Feindseligkeit" gegen religiösen Glauben.

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