Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze bei Passau (Archivbild)
epd-bild/Lukas Barth
Die neue Weisung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Menschen mit Einreiseverbot an der deutschen Grenze zurückzuweisen, betrifft offenbar nur eine Minderheit der dort registrierten Fälle.
25.06.2018

Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte am Montag in Berlin, seit der am vergangenen Dienstag ergangenen Anordnung habe es an der deutsch-österreichischen Grenze zwei entsprechende Fälle gegeben. Man rechne mit insgesamt rund 100 Fällen pro Monat.

Seehofer hatte angewiesen, dass Menschen mit Einreise- und Aufenthaltsverbot künftig an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden, auch wenn sie ein Asylgesuch vortragen. Zuvor wurde niemand mit Asylbegehren an der Grenze zurückgewiesen. Einreiseverbote haben etwa Flüchtlinge, deren Asylantrag bereits in Deutschland abgelehnt wurde und die in einen anderen europäischen Staat zurückgeschickt wurden.

Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze

Über die Zurückweisungen an den Grenzen ist ein Streit zwischen Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) entflammt. Seehofer will dort auch solche Flüchtlinge zurückweisen, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden und einen Asylantrag gestellt haben. Merkel lehnt das ab. Zurückweisungen sind praktisch derzeit nur an der deutsch-österreichischen Grenze möglich, weil es nur dort an bestimmten Punkten Kontrollen gibt.

Nach Angaben der Bundespolizei wurden von Januar bis Ende April rund 14.700 unerlaubte Einreisen an den deutschen Grenzen festgestellt. Zurückgewiesen wurden demnach insgesamt 3.900 Personen. Zurückgewiesen wurde dort auch nach der alten Regelung, wer keine gültigen Papiere zur Einreise hat und kein Asyl beantragen will.

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