Im Kirchenasyl
epd-bild / Stefan Arend
Das Bundesinnenministerium erarbeitet derzeit eine Weisung für verschärfte Regelungen bei sogenannten Dublin-Fällen im Kirchenasyl.
25.06.2018

Wie eine Sprecherin des Ministeriums am Montag auf Nachfrage mitteilte, soll dies in den kommenden Wochen geschehen. Die Praxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll damit an den Beschluss der Innenministerkonferenz angepasst werden.

Die Innenminister hatten Anfang Juni in Quedlinburg beschlossen, dass die sogenannte Überstellungsfrist für bestimmte Fälle im Kirchenasyl von sechs auf 18 Monate erhöht werden soll. Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein Asylbewerber aus Deutschland in den nach der sogenannten Dublin-Verordnung eigentlich zuständigen europäischen Staat zurückgeschickt werden kann.

781 Menschen im Kirchenasyl

Wird der Antragsteller in dieser Zeit nicht zurückgeschickt, ist automatisch die Bundesrepublik für die Prüfung des Asylantrags zuständig. Durch das Kirchenasyl wird die Frist oftmals überschritten, was dem Staat seit langem ein Dorn im Auge ist. Mit einer Erhöhung der Frist auf 18 Monate werden bestimmte Kirchenasyl-Fälle künftig nach der Dublin-Verordnung behandelt wie Fälle, in denen eine Person flüchtig ist.

Gelten soll die schärfere Regelung für Fälle, in denen kein kirchlicher Ansprechpartner klar benannt ist, innerhalb eines Monats kein Dossier zu dem Fall eingeht oder der Antragsteller trotz nochmaliger Ablehnung durch das Bundesamt im Kirchenasyl bleibt. Die Kirchen befürchten, dass Kirchenasyl damit erheblich erschwert wird, unter anderem weil Gemeinden viel länger für Betreuung und Versorgung der Betroffenen aufkommen müssen. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befanden sich zum Stichtag 12. Juni 781 Menschen in Deutschland im Kirchenasyl.

Teaserbild

Neuen Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.